25. März 2025 / Aktuell

In Ostwestfalen-Lippe werden im Regionalplan OWL 14.090 Hektar für die Windenergie ausgewiesen

Regionalrat Detmold beschließt die 1. Änderung des Regionalplans OWL

Foto Windkraftanlagen KI generiert

Detmold (24. März 2025). Der Regionalrat Detmold hat mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit den Feststellungsbeschluss für die 1. Änderung des Regionalplans OWL gefasst. Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold hatte alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen intensiv fachlich geprüft und zu mehreren hundert Abwägungsvorschlägen für den Regionalrat aufbereitet. Der Beschluss darüber führt im Ergebnis zu insgesamt 14.090 Hektar (ha) Windenergieflächen im Regionalplan. Diese Flächen sind für den Bau von Anlagen für Windenergie geeignet, OWL musste mindestens 13.888 ha als Vorgabe des Landes erfüllen.

„Dank einer bemerkenswerten Teamleistung gelang es der Regionalplanungsbehörde, in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Regionalrat Detmold als Planungsträger, einen ambitionierten Zeitplan einzuhalten. Das anvisierte Ziel, im zweiten Quartal 2025 den Änderungsprozess abzuschließen, ist mehr als erfüllt. Jeweils transparente und dialogorientierte Planverfahren im Austausch mit den ostwestfälischen Kommunen haben erst den Regionalplan OWL hervorgebracht und jetzt den Beschluss des Regionalrats zum Thema Wind ermöglicht“, bedankt sich Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling bei den beteiligten Akteuren.

Etwa 360 Einwendungen sind in der Beteiligungsphase (1. Oktober bis 11. November 2024) eingegangen. Diese stellten sich mit Blick auf die Vorbereitung des Abwägungsprozesses als rund 1.200 Teilstellungnahmen dar. In der Sitzung am 24. März 2025 hat der Regionalrat dazu den Abwägungsbeschluss gefasst und die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) festgestellt. Die Regionalplanungsbehörde ist zudem beauftragt, den Feststellungsbeschluss bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. 

Darüber hinaus hat der Regionalrat formal festgestellt, dass der geforderte Flächenbeitragswertwert von mindestens 13.888 ha durch die Windenergiebereiche mit einer Größe von 14.090 ha erreicht wird. Zu dieser regionalplanerisch gesicherten Flächenkulisse können weitere kommunale Flächen hinzukommen, indem ostwestfälische Kommunen eine Positivplanung umsetzen.

Weitere Informationen zum Verfahren sind veröffentlicht unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-32/sachlicher-teilplan

Zahlen, Daten und Fakten

Im Regionalplan OWL werden 14.090 ha Vorranggebiete für die Windenergie zeichnerisch festgelegt.
Der Flächenbeitragswert für die Planungsregion Detmold gem. Ziel 10.2-2 LEP NRW von mindestens 13.888 ha wird erreicht und überschritten. Überschreitung um 202 ha bzw. 1,45 %.
324 Windenergiebereiche in der Planungsregion mit durchschnittlicher Flächengröße von 43 ha.
8.762 ha der kommunalen Windenergiegebiete werden in den Regionalplan OWL übernommen. 62 % beträgt der Anteil der übernommenen kommunalen Flächen an der Gesamtfläche aller festgelegten Windenergiebereiche im Regionalplan OWL. 
Hinzu kommen die übernommenen bestehenden Windenergiestandorte in Kommunen außerhalb einer Flächen- oder Bauleitplanung gem. dem Plankonzept der Regionalplanänderung.

Quelle: Steffen Adams - Bezirksregierung Detmold - Pressestelle

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