14. Juli 2018 / Aktuell

Jetzt beantragen: Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Viele Schulkinder haben einen Anspruch

Jetzt beantragen: Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

„Schulkinder von Eltern, die einen Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylleistungen beziehen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zum Schulbedarf“, sagt Gerhard Handermann vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales. Er erinnert deshalb an die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes.
„Die Zuschüsse dienen Eltern dazu, um Bücher, Hefte und Unterrichtsmaterial zum Schuljahresbeginn sowie zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres für den Unterricht anschaffen zu können“, erläutert Carolin Brakhane, beim Kreis Höxter zuständig für das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Eltern erhalten für jedes anspruchsberechtigte Kind 100 Euro jährlich für den Schulbedarf, 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar. Dazu müssen sie beim Kreis Höxter einen schriftlichen Antrag für den Schulbedarf stellen.

Wer hierzu Fragen hat oder Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags sucht, kann sich beim Kreis Höxter an Carolin Brakhane oder Gabriele Lorenz, Telefon 05271 / 965-3119, wenden.

Im Kreis Höxter wird das Bildungs- und Teilhabepaket in bewährter Teamarbeit beim Jobcenter und bei der Kreisverwaltung umgesetzt. Auch Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II vom Jobcenter Kreis Höxter beziehen, haben Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Die Auszahlung erfolgt jedoch automatisch durch das Jobcenter. Das bedeutet, dass Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, hierfür keinen gesonderten Antrag stellen müssen.

Über Zuschüsse zum Schulbedarf hinaus eröffnet das Bildungs- und Teilhabepaket Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ihre Kinder durch zusätzliche Leistungen zu unterstützen. „Es können Zuschüsse für Klassenfahrten, Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten, Nachhilfeunterricht sowie Angebote im Bereich Kultur oder Sport beantragt werden“, so Gabriele Lorenz.

Beim Jobcenter Kreis Höxter werden die Anträge, die mit Ausnahme der Leistungen zum Schulbedarf ebenfalls zwingend erforderlich sind, zentral bearbeitet. Ansprechpartnerin für den gesamten Kreis Höxter im Bereich des Arbeitslosengeldes II ist Roswitha Müller. Sie ist unter der Telefonnummer 05271 / 6995-353 im Jobcenter Höxter zu erreichen. Wer eine persönliche Beratung wünscht, kann unter der genannten Telefonnummer einen Gesprächstermin vereinbaren.

Anträge und Informationen finden sie hier

Text: Kreis Höxter

Symbolfoto: Pixabay

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