1. Wer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Straßen und Gehwege nach dem Glasfaserausbau – die Stadt Bad Driburg oder die ausführende Baufirma?
Für die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Straßen und Gehwege ist das glasfaserverlegende Telekommunikationsunternehmen verantwortlich. Die Verantwortung für die Verkehrssicherung obliegt dem Bauunternehmen. Diese geht erst auf die Stadt Bad Driburg zurück, wenn die Baumaßnahme mängelfrei abgenommen worden ist. Das ist bisher nicht der Fall.
2. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um die bestehenden Gefahrenstellen kurzfristig zu beseitigen, insbesondere mit Blick auf den bevorstehenden Winter?
Die Stadt Bad Driburg hat das Telekommunikationsunternehmen aufgefordert Gefahrstellen unverzüglich zu beseitigen.
3. Gibt es Fristen, bis wann die ausführende Firma die Instandsetzung abgeschlossen haben muss? Falls ja: Werden diese aktuell eingehalten?
Das Telekommunikationsgesetz, auf dessen Basis die Stadt Bad Driburg die Zustimmung für das Glasfaserausbau erteilen musste, schreibt keine Instandsetzungsfrist fest.
4. Welche Möglichkeiten bestehen für betroffene Bürgerinnen und Bürger, Schäden oder Gefahrenstellen offiziell zu melden, damit diese zügig bearbeitet werden?
Schäden oder Gefahrenstellen können georeferenziert und mit einem Foto über den neuen Mängelmelder der Stadt Bad Driburg gemeldet werden.
5. Wer trägt mögliche Kosten, die durch unsachgemäß verschlossene Straßen und Gehwege entstehen (z. B. Unfälle, Folgeschäden an Fahrzeugen oder zusätzliche Reparaturen)?
Das Telekommunikationsunternehmen und das durch es beauftragte Bauunternehmen.
6. Wie stellt die Stadt Bad Driburg sicher, dass die zugesagten Qualitätsstandards beim Glasfaserausbau und beim Rückbau der Baustellen eingehalten werden?
Die Stadt Bad Driburg hat dem Telekommunikationsunternehmen eine wegerechtliche Zustimmung erteilt und darin die maßgeblichen technischen Normen und Regelwerke zum Vertragsgegenstand erklärt.
7. Wie will die Stadt auf den zunehmenden Unmut in der Bevölkerung reagieren und welche Kommunikationsmaßnahmen sind geplant, um die Situation zu entschärfen?
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz festgelegt, dass die Kommune nur das „Wie“ der unentgeltlichen Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsunternehmen regeln darf; nicht das „Ob“. Sämtliche Beschwerden werden an das Telekommunikationsunternehmen weitergegeben. Falls nach Fristsetzung keine Beseitigung erfolgt, kann die Stadt selbst tätig werden und die entstandenen Kosten dem Telekommunikationsunternehmen in Rechnung stellen.
Quelle: Stadt Bad Driburg / Fragenkatalog
Anzeigen - Klickt für mehr Infos:
Mit mehr als 60.000 Abonnenten und Abonnentinnen über alle Kanäle gehören wir mit zu den größten Onlinemedien der Region
Erstmalig mehr als 5,0 Mio. Zugriffe monatlich (Stand 08.2025)
Sie möchten Werbung schalten? Holen Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos ein Angebot von uns:








































