27. März 2020 / Aktuell

NRW-Soforthilfe 2020 für Selbstständige - Beantragung ab kommenden Freitag

Freischaltung des Links im Laufe des Tages

Corona Förderung 2020 Land NRW

Das Antragsformular für die NRW-Soforthilfe 2020 ist ab 27.03.2020 online unter soforthilfe-corona.nrw.de

Aktuell 27.03.2020

Angesichts des großen Andrangs kann es zeitweise zu Verzögerungen beim Zugriff auf die Internetseite kommen. Wir bitten Sie um Verständnis.

http://soforthilfe-corona.nrw.de/

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Wir arbeiten an dem elektronischen Antragsverfahren. ​Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) im Laufe des Tages online gehen. Der Link wird Ihnen hier zur Verfügung gestellt. Bitte haben Sie bis dahin noch ein wenig Geduld.

Wer wird gefördert?

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Was wird gefördert?

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)

  • Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro

oder

  • der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde

oder

  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass) 
    Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten 


Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
 

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?


Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Antragsteller können ihren Antrag online auszufüllen und absenden. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
 
Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 und auf den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zur Verfügung gestellt.

Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen. Diese werden nicht bearbeitet. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
  • Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
  • Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer abgefragt.
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
  • Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Weitere Informationen hier: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/_inhalt.html

 

  • Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigten s. oben. 
  • Hinweis: Nordrhein-Westfalen fördert nach der Kleinbeihilfen Regelung des Bundes.: https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/2020_03_24_kleinbeihilfenregelung_2020.pdf Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.
     
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller/die Antragsstellerin an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.

Weitere Fragen und Antworten
Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?
Anträge sind bis spätestens 30.04.2020 zu stellen.
Ist die Unternehmensform relevant (e.K., GbR, GmbH)?
Die Unternehmensform und die entsprechende Registereintragung sind im Rahmen der Antragstellung anzugeben.
Muss der Zuschuss versteuert werden?
Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert.
Wie schnell wird ausgezahlt?
Zunächst wird ein elektronischer Bescheid übermittelt. Die Soforthilfe wird anschließend von der regional zuständigen Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung) nach Prüfung des Antrags unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschwindigkeit der Auszahlung von vielen Faktoren abhängig ist. Wir bemühen uns um eine schnelle und sofortige Auszahlung.

Auszahlungen können nur bis zum 30.06.2020 erfolgen.
Wie muss ich den Antrag einreichen – online oder per Post?
Das Antragsverfahren ist ausschließlich medienbruchfrei digital durchführbar. Bitte den Antrag nicht ausdrucken. Weitere Details finden Sie oben. Diejenigen, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, erhalten Hilfe bei den örtlichen Kammern und Behörden.

Ansprechpartner bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern
IHK Aachen
0800 6997998
IHK Arnsberg Hellweg - Sauerland
02931 878 0
IHK Bonn/Rhein-Sieg
0228 2284 228
IHK zu Dortmund
0231 5417 444
IHK zu Düsseldorf
0211 3557 666
IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
0201 1892 333
IHK zu Köln
0221 1640 4444
IHK Lippe zu Detmold
05231 7601 0
 
IHK Mittlerer Niederrhein
02151 635 424
IHK Mittleres Ruhrgebiet
0234 91130
Niederrheinische IHK Duisburg - Wesel - Kleve zu Duisburg
0203 2821 0
IHK Nord Westfalen
0251 707 111
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
0521 554 0
IHK Siegen
0800 6997998
Südwestfälische IHK zu Hagen
02331 390 333
IHK Wuppertal - Solingen - Remscheid
0202 2490 555
 
 
 

Ansprechpartner und Informationen bei den Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen
Westdeutscher Handwerkskammertag
Handwerkskammer Aachen
Handwerkskammer Düsseldorf
Handwerkskammer zu Köln
Handwerkskammer Münster
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Handwerkskammer Südwestfalen
 
 
 
Reicht das Geld für alle?
Ja. Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen können.
Wenn man mehrere Unternehmen hat, kann man für jedes der Unternehmen einen Zuschuss bekommen?
Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Finanzierungsengpasses nur auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
Wird der Zuschuss auch für Nebenerwerbs-Selbstständige gezahlt:
Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sind nur antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen erzielen.
Ist eine Mehrfachförderung möglich?
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt.
Wie sieht das Formular aus?

vorl. Musterformular Förderung
Bitte haben Sie Verständnis, dass sich das Antragsformular noch geringfügig verändern kann. Der Abstimmungsprozess mit dem Bund läuft noch.

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Quelle: Land NRW

Hier finden sie alles über Unser Bad Driburg, Jobs, Produktkataloge (Shop), Gastronomieangebote, Unternehmen, Notdienste, Müllkalender, Neuigkeiten und vieles mehr:

https://linktr.ee/unser_bad_driburg

Wenn sie unsere News regelmäßig erhalten wollen, liken und abonnieren sie einfach unsere Facebookseite!

 

Ihre Nachrichten fehlen auf Unser Bad Driburg? 

Meistgelesene Artikel

Auswahl an gastronomischen Angeboten der Restaurants in der Region
Angebote unserer Partner

Kontaktdaten mit Speisekarten und wechselnden Angeboten

weiterlesen...
BETREUUNG IN HÄUSLICHER GEMEINSCHAFT - Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Angebote unserer Partner

LINARA - DER PARTNER AN IHRER SEITE Einfühlsam. Kompetent. Zuverlässig. - ganz neu ab 01.06.2023: Badezimmerumbau nach §40 SGB XI

weiterlesen...
Sonderpreis Baumarkt: Sonderangebote aus dem aktuellen Prospekt
Angebote unserer Partner

Schrauben & Eisenwaren - Garten & Freizeit - Technik & Werkzeug - Renovieren & Wohnen - Macherwerkstatt - Macherfamilie - Tierfutter und mehr

weiterlesen...

Neueste Artikel

BETREUUNG IN HÄUSLICHER GEMEINSCHAFT - Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Angebote unserer Partner

LINARA - DER PARTNER AN IHRER SEITE Einfühlsam. Kompetent. Zuverlässig. - ganz neu ab 01.06.2023: Badezimmerumbau nach §40 SGB XI

weiterlesen...
Stellenangebote und mehr in den Medien von
Aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungen und Gastronomie

Akquise von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Job-Modul, Speisekarten und wechselnde Gerichte, Veranstaltungskalender, Produktkatalog und mehr

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Mehr Kopfläuse im Kreis Höxter
Aktuell

Mit Anti-Läusemittel Ausbreitung verhindern

weiterlesen...
Sonntag (28. April): Workers’ Memorial Day warnt vor Sonnenstrahlung und Hitze im Job
Aktuell

64.100 Menschen gehen im Kreis Höxter zur Arbeit –  Viele unterschätzen die Gefahr bei Jobs unter freiem Himmel

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner