22. Juli 2022 / Aktuell

Pflichtbrache und Fruchtfolge

Landesregierung fordert Planungssicherheit für die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Angesichts des Ukraine-Kriegs und Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherheit fordert das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium weiterhin eine Verschiebung der für 2023 geplanten EU-Stilllegungsverpflichtung in Höhe von vier Prozent und mehr Flexibilität bei der so genannten „Fruchtfolge“ – hierbei handelt es sich um die zeitliche Abfolge der Nutzpflanzen, die auf einer landwirtschaftlichen Fläche angebaut werden.
Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Angesichts des Ukraine-Kriegs und Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherheit fordert das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium weiterhin eine Verschiebung der für 2023 geplanten EU-Stilllegungsverpflichtung in Höhe von vier Prozent und mehr Flexibilität bei der so genannten „Fruchtfolge“ – hierbei handelt es sich um die zeitliche Abfolge der Nutzpflanzen, die auf einer landwirtschaftlichen Fläche angebaut werden. Die große Mehrheit der Bundesländer in Deutschland und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fordern eine Verschiebung der neuen Stilllegungsverpflichtung auf 2024. Eine Entscheidung der EU-Kommission und des EU-Agrarrats in Brüssel steht weiterhin aus.

Ministerin Silke Gorißen: „Nie zuvor war es in den letzten Jahrzehnten wichtiger, für Versorgungssicherheit durch die Landwirtschaft zu sorgen. Angesichts der verschärften Welternährungskrise können nicht EU-weit zusätzliche Flächen aus der Produktion genommen werden. Der Haltungswechsel des Bundeslandwirtschaftsministers geht in die richtige Richtung. Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen.“

Die 33.000 Landwirtinnen und Landwirte bewirtschaften fast die Hälfte der gesamten Fläche Nordrhein-Westfalens. Sie erhalten und gestalten vielfältige Kulturlandschaften und benötigen schnellstmöglich Planungssicherheit für die Aussaat nach der Ernte. Schon bei einer Sonder-Amtschefkonferenz Anfang Juli 2022 hat sich die Landesregierung für eine Verschiebung der Pflichtbrache und Fruchtfolgebedingungen um ein Jahr ausgesprochen. Denn alleine in Nordrhein-Westfalen wären rund 40.000 Hektar Fläche von den Stilllegungsplänen der EU ab der diesjährigen Herbstaussaat betroffen. Auf dieser Fläche könnten 200.000 bis 300.000 Tonnen Getreide geerntet werden – gerade in Zeiten globaler Unsicherheit und mit Blick auf die Ernährungssicherheit des Landes ist eine zeitweise Aussetzung der EU-Planungen wichtig.

„Was wir jetzt brauchen, ist eine umweltgerechte, effiziente und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, die gewappnet für die Herausforderungen der regionalen und globalen Versorgung und des Klimawandels ist,“ betonte Ministerin Silke Gorißen weiter.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich ebenfalls mit vier weiteren deutschen Landwirtschaftsministerien Ende Juni 2022 in einem gemeinsamen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen gewandt. In dem Brief plädieren die Länder für eine einjährige Aussetzung der Regeln zum Fruchtwechsel und zur Stilllegungspflicht für 2023, um sich anbahnende Ernteausfälle und ausbleibende Agrarexporte aus der Ukraine abzufedern.

Pressemitteilung Land NRW

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