Detmold (Dezember 2025). Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Ostwestfalen-Lippe fest zum Jahreswechsel dazu. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am Montag, 29. Dezember, und endet am Mittwoch, 31. Dezember 2024. Die Bezirksregierung wird Kontrollen des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk im Einzelhandel vor Ort durchführen.
Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Händler dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper verkaufen. Die Feuerwerkskörper müssen mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein.
Beispiel: 0589-F2-1234
CE 0589
Händler müssen den erstmaligen Verkauf von Feuerwerkskörpern oder Änderungen der betrieblichen Verantwortlichkeiten der Bezirksregierung schriftlich anzeigen. Dazu kann ein entsprechendes Formular im Internet unter https://www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise genutzt werden.
Neben der korrekten Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und dem Vorliegen der Verkaufsanzeige wird die Bezirksregierung die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie beispielsweise das Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern Bußgelder. Das Überschreiten der höchstzulässigen Lagermengen stellt zudem eine Straftat dar.
Für das Silvesterfeuerwerk bietet der Handel Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und der Kategorie 2 an. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese Knaller sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten.
Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise beachten.
Weitere Informationen gibt es unter
https://www.arbeitsschutz.nrw.de/fachthemen/fachthemen-von-z/sprengstoff/feuerwerkskoerper
und
https://www.lia.nrw.de/_media/pdf/service/Publikationen/lia_tipp/LIA_tipp_silvester_verbraucher.pdf
Quelle: Peter Westphal - Bezirksregierung Detmold
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