24. April 2025 / Aktuell

PM: Neue Passverordnung: Digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025 verpflichtend

Künftig wird für Personalausweise, Passdokumente und Reisepässe sowie vorläufige Ausweisdokumente ein digitales Lichtbild benötigt

Bildunterzeile: Bei Fragen zum digitalen Passfoto helfen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice der Hansestadt Warburg Katharina Rößling (von links), Marina Hosse und Dilek Durak gern weiter.

Bildunterzeile: Bei Fragen zum digitalen Passfoto helfen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice der Hansestadt Warburg Katharina Rößling (von links), Marina Hosse und Dilek Durak gern weiter.

Neue Passverordnung: Digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025 verpflichtend

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Neuerung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft: Künftig wird für Personalausweise, Passdokumente und Reisepässe sowie vorläufige Ausweisdokumente ein digitales Lichtbild benötigt. Auch bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln wird dieses Verfahren verbindlich. Herkömmliche ausgedruckte Passfotos können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.

Das digitale Lichtbild kann – sofern die zuständige Behörde über die entsprechende Ausstattung verfügt – direkt vor Ort aufgenommen werden. Alternativ kann das digitale Foto von einem teilnehmenden Fotografen oder Fotografie-Dienstleister erstellt und über eine sichere, medienbruchfreie Cloudlösung übermittelt werden.
Der Bürgerservice der Stadt Warburg stellt diesen neuen Vor-Ort-Service aktuell noch nicht bereit. Für die Beantragung von Ausweisdokumenten mit digitalem Lichtbild ist daher der Besuch eines teilnehmenden Fotostudios oder Fotografie-Anbieters notwendig.

Mehr Sicherheit und ein moderner Ablauf

Ziel der neuen Regelung ist es, die Sicherheit und Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten weiter zu erhöhen. Durch die direkte digitale Übermittlung sollen Manipulationen an Lichtbildern zuverlässig verhindert und der Identitätsschutz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Umstellung soll nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch den Prozess der Ausweiserstellung moderner und effizienter gestalten. Das digitale Lichtbild kann künftig auch für weitere Dokumente verwendet werden, die unter die neue Verordnung fallen.

Die neue Passverordnung wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erlassen und beruht auf den Vorgaben des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich dabei im Wesentlichen nichts: Fotos werden wie gewohnt bei einem Fotografen oder einem Fotografie-Anbieter erstellt, die das digitale Lichtbildverfahren anbieten. Nach der Aufnahme wird eine Karte mit einem QR-Code sowie den notwendigen Daten ausgehändigt. Diese Karte muss bei der Beantragung des gewünschten Ausweisdokuments in der Behörde vorgelegt werden.

Teilnehmende Fotografen und Fotografie-Dienstleister, die das neue Verfahren unterstützen, sind unter folgenden Links zu finden: www.e-passfoto.de/teilnehmer sowie markt/fotoservice/passbildservice-51462

Wichtiger Hinweis: Beim Beantragen von Führerscheinen, das in den Zuständigkeitsbereich des Kreises fällt und nicht der Stadtverwaltung unterliegt, bleibt es bei der bisherigen Regelung: Hier ist weiterhin zwingend ein ausgedrucktes Passfoto erforderlich.

Weitere Informationen: 
E-Mail: info@warburg.de Telefon: 05641 92 - 1000

Quelle: Saskia Jochheim - Wirtschaftsförderung, Marketing - Kommunikation und Presse - Hansestadt Warburg

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