Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Höxter und das Landgericht Paderborn für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt.
Schöffen entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.
Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie im Internet unter
https://www.lg-paderborn.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Schoeffen/index.php
Personen, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden
gebeten, sich bis zum 17. März 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg, Tel.: 05253/88-1321, krznbd-drbrgd, zu melden.
Die Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen in Bad Driburg wohnen und müssen zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahren alt sein.
Der Rat der Stadt Bad Driburg beschließt die Vorschlagsliste mit den Namen der Bewerber/innen. Anschließend wird die Liste an das Amtsgericht Brakel weitergeleitet, wo ein speziell gebildeter Ausschuss darüber entscheidet, wer in das Schöffenamt berufen wird.
Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay
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