21. März 2022 / Aktuell

Start der Wild-Verbissaufnahmen 2022

Zählen was unzählbar scheint

Bildunterschrift: © Wald und Holz NRW

Sturm, Hitze und Borkenkäfer haben unseren Wäldern in den vergangenen Jahren enorm zugesetzt. Die dadurch entstandenen Schäden und Kahlflächen erfordern eine Wiederbewaldung in vorher unbekanntem Maße und stellen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer hinsichtlich des Wiederauf- und Umbaus von Wäldern hin zu stabileren Mischwäldern vor große Herausforderungen.

Ein wichtiger Faktor dabei ist es, die jungen, nachwachsenden Pflanzen vor Wildschäden, wie dem Verbeißen von Knospen und jungen Trieben zu schützen. Denn genau diese bilden einen erheblichen und auch äußerst schmackhaften Teil bei der Nahrungssuche zahlreicher Wildtiere. Ein übermäßiger Verbiss an jungen Bäumen durch das Wild verhindert in weiten Teilen die Entwicklung artenreicher sich natürlich verjüngenden Wälder. Auch wenn noch nicht alle Verbissgutachten final vorliegen finden, so bescheinigen sie auf 55% der aufgenommenen Fläche eine Gefährdung, teilweise sogar erhebliche Gefährdung der Betriebsziele der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Doch was genau sagt ein Verbissgutachten aus und wozu dient es?

Wald und Holz NRW erstellt zur Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden innerhalb eines Jagdbezirks seit 2017 ein Gutachten. In einem regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren wird der Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder, das sogenannte Verbissgutachten erfasst (§22 Abs. 5 LJG). Das Verbissgutachten stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Jagenden und Waldbesitzenden her, denn es bietet neben der IST-Situation auch Wege zu einem Ausgleich der Wald-Wild-Situation. Zusätzlich geht das fertige Verbissgutachten in die Abschussplanung mit ein und die Daten werden von der Unteren Jagdbehörden genutzt.

Auch in diesem Jahr werden Daten in unseren Wäldern erhoben, um die Verbisssituation für den Waldbesitz innerhalb eines amtlichen Jagdbezirkes zu bewerten. Die Verbissaufnahme, die die Grundlagen für die späteren Gutachten bildet misst den Winterverbiss am sogenannten Haupttrieb der Bäume. Die Hauptaufnahmeperiode liegt in der Zeit des Winterendes bis zum Beginn des Laubaustriebes der Bäume. Neben den Zahlen werden aber auch weiche Faktoren wie Fege- und Schlagschäden und Sommerverbiss miterfasst und aufgenommen.

Insgesamt sind seit 2017 bisher 1.738 Jagdbezirke mit einer Gesamtfläche von 650.657 Hektar aufgenommen worden. Davon alleine im vergangenen Jahr 450 Jagdbezirke mit insgesamt 177.624 Hektar, was einen bisherigen Höchststand markiert. Vorläufig belegen die Auswertungen auf 55% der Fläche eine teils erhebliche Gefährdung der Betriebsziele der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Abgerundet wird das Verbissgutachten mit Aufnahmen aus Weisergattern, Schälschadensanalysen, sodass sich ein ganzheitliches Bild auf den Zustand der Waldverjüngung in Nordrhein-Westfalen geben lässt.

Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen rund 113.000 Hektar Waldfläche durch Sturm, Dürre und Borkenkäfermassenvermehrungen zerstört oder stark geschädigt. Diese Flächen müssen in den nächsten Jahren wiederbewaldet werden: „Das Land NRW hat Millionen Euro für den Wiederaufbau der Wälder bereitgestellt und wir müssen diese Investitionen für unsere Kinder, Enkel und Urenkel schützen“ sagt Hr. Dr. Gero Hütte von Essen, Fachbereichsleiter Hoheit, Schutzgebiete und Umweltbildung, Wald und Holz NRW.

Die Aufnahmen werden durch die Försterinnen und Förster des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vor Ort in hoheitlicher Tätigkeit ausgeführt und sind somit kostenfrei. Weitere Informationen unter www.wald-und-holz.nrw.de/en/aktuelle-meldungen/verbissgutachten.

 Pressemitteilung: Wald und Holz NRW

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