Mit der Corona-Krise ist landes-, ja weltweit eine Ausnahmesituation bisher nicht gekannten Ausmaßes entstanden. Viele sind in Sorge um Gesundheit, um die Gesundheit der Familie und Nahestehende. Bund und Land haben vielfältige Schutzmaßnahmen ergriffen und Anordnungen getroffen, um das Ausmaß der Pandemie einzudämmen. Auch die Städte treffen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse die erforderlichen Anordnungen. Sie orientieren sich an Notwendigkeiten und Erfordernissen.
Die bisher getroffenen Maßnahmen zeigen inzwischen durchaus Erfolge. Die Zahl der aktuell Erkrankten ist seit einiger Zeit recht stabil, die Infektionsrate deutlich zurückgegangen. Bund und Land haben deshalb einige Lockerungen zulassen können.
Die Stadt Bad Driburg ist wie alle Städte im Rahmen ihrer ordnungsbehördlichen Zuständigkeiten gefragt, in Einzelfällen Maßnahmen anzuordnen. Dies geschieht stets in guter Abstimmung und nach Beratung durch das Gesundheitsamt. Die landesweite Erfahrung aus den letzten Wochen bestätigt, dass eine Infektion in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Altenheimen in besonderer Weise problematisch ist. Das ergibt sich aufgrund der räumlichen Nähe, des persönlichen Kontakts, der Altersstruktur und/oder den Vorbelastungen der Patienten. Kommt es hier zu einem Ausbruch der Krankheit, ist die schnelle Reaktion der Behörden und die sofortige Eindämmung der Risiken von entscheidender Bedeutung. Einige Fälle in anderen Städten zeigen dies auf zum Teil dramatische Weise.
Verfügungen, weitere Patientenaufnahmen zu stoppen, werden deutschlandweit und üblicherweise von zuständigen Stellen als angemessene und sinnvolle Maßnahme begriffen. Es geht darum, die Patienten, Angehörige, Klinikmitarbeiter und neue potentielle Patienten vor einer Infektion und einer exponentiellen Ausbreitung zu schützen.
In Wahrnehmung ihrer Verantwortung hat die Stadt Bad Driburg mit Ordnungsverfügung vom 09.04.2020 einen vorläufigen Aufnahmestopp für eine Reha-Klinik in Bad Driburg angeordnet. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit abgewogen worden. Vorausgegangen ist ein persönliches Gespräch zwischen dem Klinikleiter und dem Leiter des Gesundheitsamtes. In einem solchen Fall ist immer zuerst die Infektionsquelle zu ermitteln.
Die Stadt Bad Driburg wertet derzeit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aus und erörtert auch mit dem Kreis (Gesundheitsamt) und dem Klinikbetreiber das weitere Vorgehen.
So sehr wir auch wirtschaftliche Interessen in unserer Stadt unterstützen – hier geht es um den Schutz der Bevölkerung, der Gäste unserer Stadt und der Klinikmitarbeiter.
Quelle: Stadt Bad Driburg
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