- Nach der Absage des Bundes stellt Nordrhein-Westfalen hierfür eigenen Landesmittel bereit
- Wer im März oder April die NRW - Soforthilfe 2020 beantragt hat, darf einmalig 2.000 € für Lebenshaltungskosten geltend machen.
- Dies gilt für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Inhaber von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften
Weitergehende Infos und Links erhalten sie u.a. von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) im Kreis Höxter
und anderen Institutionen.
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