20. Dezember 2022 / Allgemeines

Keuchhustenimpfung in der Schwangerschaft

AOK empfiehlt Impfung zum Schutz des ungeborenen Kindes

BU1: Auch im Kreis Höxter sollten sich Schwangere rechtzeitig vor der Geburt gegen Keuchhusten impfen lassen. Die Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. Foto: AOK/hfr. 

BU1: Auch im Kreis Höxter sollten sich Schwangere rechtzeitig vor der Geburt gegen Keuchhusten impfen lassen. Die Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. Foto: AOK/hfr. 

BU2: Impfung im letzten Schwangerschaftsdrittel: Zum Schutz von Mutter und Kind rät die AOK NordWest werdenden Müttern im Kreis Höxter zur Impfung gegen Keuchhusten. Foto: AOK/hfr.

Keuchhusten ist eine hochansteckende Krankheit und in der Bevölkerung weit verbreitet. Säuglinge haben das höchste Risiko für schwere und in seltenen Fällen sogar tödliche Erkrankungen. Mit einer Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft können werdende Mütter ihr Baby schützen. Schwangere aus dem Kreis Höxter sollten sich ab der 28. Schwangerschaftswoche bis spätestens vier Wochen vor der Geburt gegen Keuchhusten (Pertussis) impfen lassen. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Durch die Impfung werden Mutter und Kind vor Keuchhusten geschützt. Sie soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen. „Das Neugeborene kann in den ersten Lebenswochen selbst noch nicht geimpft werden und ist daher besonders gefährdet. Werdenden Müttern raten wir deshalb zur Impfung. Selbstverständlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Keuchhusten-Impfung für ihre Versicherten“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

 

Keuchhusten ist eine weitverbreitete Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Bordetella pertussis ausgelöst wird. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts tritt sie weltweit bei Kindern am häufigsten auf. In Deutschland stecken sich jährlich rund 200 Säuglinge im Alter von bis zu drei Monaten mit Keuchhusten an. Das geht aus den Forschungsergebnissen des RKI hervor. So verzeichnete das RKI in den Jahren 2014 bis 2018 50 Keuchhustenfälle pro 100.000 Kindern unter einem Jahr. Bei den unter drei Monate alten Säuglingen waren es sogar 80 von 100.000. Bei Säuglingen kann eine Ansteckung mit Keuchhusten unter anderem zu Lungenentzündungen, Ohrenentzündungen, Atemstillständen und sogar zum Tod führen. Insbesondere in den ersten sechs Lebensmonaten verläuft die Erkrankung oft schwer und muss im Krankenhaus behandelt werden.

 

Bevor das Neugeborene mit zwei Monaten selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Um Kinder besser vor Keuchhusten zu schützen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit 2020 Schwangeren, sich rechtzeitig gegen Keuchhusten zu impfen. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus.

 

Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwan-gerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Die Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft wird unabhängig vom Abstand der letzten Auffrischungsimpfung angeraten. Wurde die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft nicht durchgeführt, kann die Impfung bei der Mutter auch in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt werden.

 

Aber nicht nur die Schwangere sollte sich impfen lassen: Auch die Angehörigen der werdenden Mutter, die mit ihr in einem Haushalt leben oder häufig Kontakt zu ihr haben, sollten sich schützen. Dazu zählen vor allem die Eltern und die Familie, aber auch Freunde der Schwangeren, wenn sie in engem Kontakt zu ihr stehen. Ebenfalls sollten auch die Betreuenden des Neugeborenen, wie zum Beispiel Tagesmütter, Babysitter oder Großeltern, gegen Keuchhusten geimpft sein. Die Impfung der Kontaktpersonen sollte möglichst bis vier Wochen vor der Geburt des Kindes erfolgen. Sind die Personen gesetzlich versichert und haben in den letzten zehn Jahren keine Keuchhusten-Impfung erhalten, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Impfung.

Weitere Informationen rund um das Thema Schutzimpfungen und ein Überblick über alle wichtigen Fakten zum Impfschutz sowie eine Hilfestellung bei der Entscheidung „Impfen ja oder nein“ sind abrufbar im Internet unter www.aok.de/nw Rubrik Leistungen & Services > Leistungen von A bis Z oder unter Gesundheitsmagazin > Familie.

Quelle: AOK NW

 

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