17. Juni 2020 / Aus dem Rathaus

Pressemitteilung der Stadt Bad Driburg zum heutigen Verfahren des Landgerichts Paderborn

Die Gespräche sollen aus Sicht der Stadt fortgeführt werden - Der Rat entscheidet Montag

Rathaus Stadtverwaltung

Der Gräfliche Park zählt zu den wichtigen Standortfaktoren in Bad Driburg. Er ist zugleich das Herzstück und Aushängeschild für die breit gefächerte Angebotspalette der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff sowie der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bad Driburg als Kurort und Heilbad. Grundlage für die Zusammenarbeit war jahrzehntelang ein Vertrag, mit dem sich die Gräflicher Park GmbH & Co. KG verpflichtete, die Parkanlagen zu entwickeln, auf hohem Niveau zu erhalten und sie für Kurgäste sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Driburg offen zu halten. Im Gegenzug hat sich die Stadt Bad Driburg immer schon zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet, die in der Kalkulation des Kurbeitrags berücksichtigt wurde.

Heute wurde vor dem Landgericht Paderborn eine mündliche Verhandlung in einem Klageverfahren durchgeführt, das die Gräflicher Park GmbH & Co. KG gegen die Stadt Bad Driburg betreibt. Denn trotz der jahrzehntelangen wertschätzenden Zusammenarbeit ist es zuletzt nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung über die Höhe der zukünftigen Vergütung zu finden, die die Stadt Bad Driburg für den Kurpark zahlt. Diese Vergütung sollte nach der Kündigung des langjährigen Vertrages, die die Gräflicher Park GmbH & Co. KG zum Ende des Jahres 2018 erklärt hatte, auf mehr als den doppelten Betrag steigen. Dieser Forderung kam die Stadt Bad Driburg zuletzt nach, um eine Schließung des Kurparks und den Verlust von Arbeitsplätzen in den Unternehmen der Gräflicher Park GmbH & Co. KG und den vor- und nachgelagerten Unternehmen zu vermeiden. Sie konnte allerdings den Vorbehalt durchsetzen, dass die verlangte höhere Vergütung durch die Bezirksregierung Detmold im Rahmen einer sogenannten Preisprüfung geprüft wurde. Diese Prüfung fand auf Antrag der Stadt Bad Driburg im Sommer 2019 statt und hat zu einem deutlich niedrigeren Ergebnis geführt.

Die Stadt Bad Driburg hat sich nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses im Oktober 2019 verpflichtet gesehen, die bereits erfolgte Überzahlung zu verrechnen und die weiteren Zahlungen in der preisrechtlich festgestellten Höhe fortzusetzen. Der Rat der Stadt Bad Driburg hatte diesem Vorgehen zugestimmt.

Leider hat sich die Gräflicher Park GmbH & Co. KG dem Ergebnis der Preisprüfung durch die Bezirksregierung Detmold nicht angeschlossen. Mit der vor dem Landgericht Paderborn erhobenen Zahlungsklage verlangte sie die nachträgliche Zahlung der Vergütung in Höhe des aus ihrer Sicht im Zeitraum November 2019 bis März 2020 entstandenen Differenzbetrages.

Die Klage wurde im sogenannten Urkundenprozess geführt. Das Landgericht Paderborn hat heute in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass das Ergebnis der Preisprüfung im jetzigen Abschnitt des Verfahrens deshalb noch keine Berücksichtigung finden konnte.

Insofern ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Im Zuge des sich anschließenden Nachverfahrens findet dann auch die Preisprüfung der Bezirksregierung Berücksichtigung.

Die Gespräche über die Fortführung der Vertragsbeziehung sollen aus Sicht der Stadt Bad Driburg nun fortgesetzt werden. Das Landgericht riet den Parteien dazu, diese Gespräche im Rahmen einer gerichtlichen Meditation zu führen. Der Rat der Stadt Bad Driburg wird in seiner Sitzung am 22.06.2020 darüber entscheiden, ob dieser Weg beschritten werden soll. Der Rat wird außerdem über ein konkretes Vertragsangebot beraten, das die Verwaltung ausgearbeitet hat. Das Angebot berücksichtigt die allgemeine Kostenentwicklung, bietet mehr Flexibilität, die zurückliegenden Impulse der positiven Stadtentwicklung und strebt eine verbesserte Integration der Angebote an, die die Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff zu der öffentlichen Einrichtung im Interesse der Kurgäste, der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Driburg sowie eines modernen Standortmarketings für beide Vertragsparteien beiträgt.

Dabei ist die Stadt Bad Driburg überzeugt, die positiven Impulse der letzten Jahre intensivieren und fortsetzen zu können. Gerade in diesen Zeiten besonderer Belastungen für den kommunalen Haushalt und für wichtige Stützen der Gemeinschaft – die Familien, die Schulen und die Gastronomie und Hotellerie – werden die Möglichkeiten einer optimalen Standortentwicklung neu auszutarieren sein.

Quelle: Stadt Bad Driburg

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