22. Dezember 2020 / Aus dem Rathaus

Stellungnahme der Stadt Bad Driburg - Sachstand der Gespräche

Zum Dienstleistungsvertrag zwischen Gräflichem Park und Stadt Bad Driburg

Rathaus Stadtverwaltung

Mitteilung der Stadt Bad Driburg
Dienstleistungsvertrag zwischen Gräflichem Park und Stadt Bad Driburg, Sachstand der Gespräche
Der Gräfliche Park zählt zu den wichtigen Standortfaktoren in Bad Driburg. Er ist ein Aushängeschild für die breit gefächerte Angebotspalette der Stadt Bad Driburg als Kurort und Heilbad. Grundlage für die Zusammenarbeit war jahrzehntelang ein Vertrag, mit dem sich die Gräflicher Park GmbH & Co. KG verpflichtete, die Parkanlagen zu entwickeln, auf hohem Niveau zu erhalten und sie für Kurgäste sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Driburg offen zu halten.

Im Gegenzug hat sich die Stadt Bad Driburg immer schon zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet, die in der Kalkulation des Kurbeitrags berücksichtigt wurde. Dieser Vertrag war bekanntlich zum 31.12.2018 durch den GP gekündigt worden. Für die Übergangszeit hatten die Parteien am 12.11.2018 einen weiteren Dienstleistungsvertrag geschlossen, der schon im Vertrag selbst als „Interimsvereinbarung“ bezeichnet wurde.
Die Stadt hat diese Interimsvereinbarung mit Schreiben vom 05.11.2020 (persönlich ausgehändigt am 11.11.2020) zum 31.03.2021 gekündigt, weil sie die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Gräflichen Park und der Stadt dauerhaft fortsetzen und auf eine neue, für einen längeren Zeitraum angelegte vertragliche Grundlage stellen will. Dies ist so kommuniziert worden. Der Gräfliche Park weiß dies ganz genau. Seit Monaten laufen nun intensiv die Verhandlungsgespräche zwischen dem Gräflichen Park und der Stadt Bad Driburg. Der Interimsvertrag war von vornherein von beiden Parteien für eine Übergangszeit gedacht (wird schon aus der Bezeichnung deutlich).
Beide Parteien hatten sich in dem Interimsvertrag geeinigt, die Angemessenheit der Vergütung durch die Bezirksregierung Detmold als Stelle für die Preisaufsicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge prüfen zu lassen. Das Ergebnis liegt seit Oktober 2019 vor. Die Prüfung wurde auf der Basis der 2018er Ist-Zahlen für 2019 vorgenommen. Allerdings hat der Gräfliche Park auch danach noch deutlich höhere Vorstellungen, was die Vergütungen für die bereitgestellten Leistungen angeht.
Die Stadt Bad Driburg finanziert sich aus Steuern und Beiträgen, d. h. aus Mitteln der Allgemeinheit. Deshalb gilt für die Stadt unverändert, dass das von ihr zu tragende Entgelt für die Zurverfügungstellung des Kurparks leistbar sein muss. Es muss von den Kurbeitragseinnahmen getragen werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kurbeiträge – das zeigen die ebenso intensiven Gespräche der letzten Monate mit den Rehabilitationskliniken –nicht unbegrenzt erhöht werden können.
Mit der zum 01.01.2019 erfolgten Erhöhung des Kurbeitragssatzes rechnen wir mit einer Kurbeitragseinnahme von ca. 1,4 Mio. Euro (bis einschließlich 2018: ca. 1,1 Mio. Euro). Für ein darüber hinaus gehendes Entgelt müssten allgemeine Steuermittel in entsprechender Höhe eingesetzt werden. Diese Mittel würden an anderer Stelle im Haushalt der Stadt fehlen. Für öffentliche Finanzen gilt das Gleiche wie für private: das Geld kann nur einmal ausgegeben werden.
Andere Aufgaben wie die Ausstattung unserer Schulen, KiTas und Sportstätten dürfen nicht vernachlässigt werden. In der Konsequenz heißt das, dass Steuererhöhungen für alle Bad Driburger und Bad Driburgerinnen nötig wären, um die hohen Forderungen des Gräflichen Parks befriedigen zu können.
Wie in anderen Fällen und mit allen anderen Vertragspartnern muss auch der Leistungsaustausch mit dem Gräflichen Park in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Anhalt hierzu gibt die Preisprüfung der Bezirksregierung (1,55 Mio. Euro).
Stadtrat und Verwaltung wollen eine akzeptable und langfristige Lösung, wollen erfolgreiche Zusammenarbeit und Kooperation im Rahmen so vieler erfolgreicher Projekte der vergangenen Jahre nahtlos fortsetzen. So kann Bad Driburg weiterhin als eines der führenden Heilbäder positioniert und weiterentwickelt werden.
Es sind die Städte am erfolgreichsten, in denen möglichst viele maßgebliche Akteure an einem Strang ziehen. Deshalb haben wir in den letzten Monaten, ja, in den letzten Jahren viele konstruktive Vorschläge bis hin zu weitergehenden Kooperationen auf völlig anderen Tätigkeitsfeldern (etwa der Grünflächenpflege) gemacht.
Bis heute gab es kaum Bewegung auf Seiten des Gräflichen Parks, der einzig auf viel zu hoher Forderung beharrte. Der städtische Haushalt kann dies nicht leisten, in Corona-Zeiten schon längst nicht.
Wie vereinbart hat heute, von 09:00 Uhr – 12:15 Uhr, ein weiterer Mediationstermin zwischen den Vertragsparteien beim Landgericht Paderborn stattgefunden. Dabei wurden von beiden Parteien konstruktive, auch völlig neue Vorschläge im Hinblick auf weitere Kooperationen gemacht. Zur Vertiefung wurde ein weiteres persönliches Gespräch gleich für Anfang Januar 2021 vereinbart.
Umso mehr verwundert es nun, dass Graf Oeynhausen am heutigen Vormittag die Kurparkzugänge ab dem 04.01.2021 hat absperren lassen (und das nachweislich sogar schon vor Beginn der Mediationsverhandlung), just als wir über weitergehende Kooperationen diskutierten und während der Laufzeit des bestehenden Vertrages. Weiter hat er in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zum heutigen Tag die Knappschaftsklinik mit Baustellen-Absperrgitter einzäunen lassen.
Auch angesichts der eher eigenwilligen gräflichen Verhandlungsführung bleibt die Tür der Stadt Bad Driburg für weitere Gespräche offen. Dazu bräuchte es jetzt ein Signal. Graf Oeynhausen müsste uns zumindest erklären, wie wir Anfang Januar 2021 durch die Absperrung zu ihm gelangen können.
Die Stadt hat sich an alle Absprachen gehalten. Die Anerkennung unserer Stadt als staatlich anerkanntes Mineralheilbad übrigens ist so oder so ausdrücklich nicht in Gefahr

Quelle: Stadt Bad Driburg

Foto: EVE / privat

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