Bad Driburg. Das Anfang September diesen Jahres veröffentlichte Urteil des Landgerichts Paderborn zum „Quellvertrag Wiesenquelle“ wirft ein neues, erschreckendes Licht auf den Millionenschaden, der der Stadt Bad Driburg entstanden ist. Die Analyse des Urteils durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt: Der entscheidende Fehler, der die Stadt eine Million Euro kostete, passierte nicht nur vor, sondern in erster Linie nach der Vertragsunterzeichnung. Er wurde von der Verwaltungsspitze – konkret dem Ersten Beigeordneten – selbst verursacht und besiegelte den finanziellen Schaden endgültig.
Bisher konzentrierte sich die öffentliche Debatte auf den ursprünglichen Fehler: Die Stadtverwaltung schloss einen teuren Vertrag in der falschen Annahme, das Grundstück der Wiesenquelle sei mit einem grundbuchlichen Förderverbot (Dienstbarkeit) belastet. Für diesen Fehler schob die Stadtführung die Verantwortung auf die damals beratende Anwaltskanzlei.
Das Gerichtsurteil macht unmissverständlich deutlich: Die Stadt hatte trotz dieses Irrtums eine starke Rechtsposition, um den Vertrag anzufechten und den Schaden abzuwenden. Diese gute Ausgangsposition wurde jedoch durch einen groben Fehler des Beigeordneten zerstört.
Im Zentrum steht ein heute noch bestehender Widerspruch:
Die offizielle Darstellung der Stadt: Sowohl die Stadtverwaltung als auch das später in Auftrag gegebene Gutachten, welches den Beigeordneten entlasten sollte, betonen, man sei vor Vertragsschluss fest davon ausgegangen, dass auf dem Wiesenquellen-Grundstück ein Verbot laste. Diese Version wird von der Stadtverwaltung auch heute noch öffentlich so vorgetragen.
So schreibt sie auf Ihrer Webseite im Januar 2025: „Nach Unterzeichnung der Vereinbarung stellte sich allerdings heraus, dass eine solche Dienstbarkeit zwar auf dem angrenzenden, nicht aber auf dem Flurstück der Wiesenquelle eingetragen war. Somit wäre die Wiesenquelle für die Stadt ohnehin frei nutzbar gewesen. Hier hat ein Irrtum vorgelegen, der so nicht hätte eintreten dürfen“ (https://www.bad-driburg.de/de/aktuelles/meldungen/Verantwortlichkeiten-Quell-Nutzungsrechte.php)
Die Realität laut Gerichtsurteil: Das Gericht begründet die Abweisung der Anfechtung damit, dass der Beigeordnete in einem Entwurf für eine Stellungnahme an die Kommunalaufsicht von „Zweifeln an der genauen geologischen Verortung der Quelle“ noch vor der Vertragsschließung schrieb.
Diesen kompromittierenden Entwurf spielte der Beigeordnete dem Anwalt des Heilbadbetreibers unverständlicherweise selbst in die Hände. Der nutzte diesen später als Beweis. Für das Gericht war die Sache damit klar: Wer bereits im Vorfeld Zweifel am Standort hat, kann sich später nicht auf einen Irrtum berufen. Die Anfechtung war vom Tisch, der Millionenschaden für Bad Driburg erst dadurch besiegelt.
Bernd Blome, Fraktionssprecher der GRÜNEN, erklärt dazu: „Es ist ein Skandal im Skandal. Die Verwaltungsspitze hat dem Prozessgegner den entscheidenden Beweis gegen die eigene Stadt frei Haus geliefert. Wir sind fassungslos, dass die Stadt laut des Gerichts eigentlich völlig schadlos aus dem Vertrag herausgekommen wäre, obwohl zuvor ein Fehler gemacht wurde.“
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine offizielle schriftliche Anfrage an Bürgermeister Burkhard Deppe gestellt. Darin wird die Verwaltungsspitze aufgefordert, sämtliche Beweise und Nachweise für die angeblichen Zweifel zum Standort der Quelle offenzulegen, die vor der Vertragsunterzeichnung bestanden haben sollen.
Die Stadtspitze hat im Januar ein Gutachten vorgelegt, welches insbesondere den Beigeordneten entlasten soll. Auf die Fehler nach der Vertragsschließung, die uns letztlich den Prozess gekostet haben, geht es jedoch überhaupt nicht ein.
„Wenn es diese Zweifel am Standort gab, warum wurden der Rat und die Öffentlichkeit nicht darüber informiert? Und wenn es sie nicht gab, warum wurde dann eine folgenschwere Aussage verschriftlicht und ausgerechnet dem Prozessgegner zugesandt?“, fragt Blome.
„Dass jemand dachte, die Quelle, die offensichtlich direkt unter dem Pavillon liegt, sei tatsächlich auf einem 50 Meter entfernten Grundstück verortet, ist absurd. Und trotzdem haben wir genau wegen dieser Behauptung am Ende verloren.“, so Blome.
Urteil – Seit Anfang September veröffentlicht – anonymisiert:
Anlage:
Schriftliche Anfrage zu angeblichen Zweifel vor der Unterschrift
Erläuterungen zu den Urteilsgründen
Quelle: GRÜNE - Bernd Blome
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