23. Juli 2024 / Aus den Fraktionen im Stadtrat - Politik

PM der SPD Fraktion im Stadtrat: Klage von Graf von Oeynhausen gegen Stadt Bad Driburg

Stadt soll hohe Summe zahlen

Nadine Nolte

Im März 2021 wurden umfangreiche Verträge zwischen Graf von Oenhausen-Sierstorpf und der Stadt Bad Driburg geschlossen. Im Kern ging es um hohe Zahlungen rund um das Thema Kurpark.

Doch so klar wie das Wasser, dass aus Bad Driburger Quellen sprudelt waren die Vertragsinhalte nicht: jährlich sollten u.a. 50.000 € an den Grafen für eine Dienstbarkeit gezahlt werden, die es gar nicht gibt. 

SPD und ÖDP-Fraktion riefen am 24.04.21 die Kommunalaufsicht an und bekamen Recht. Zitat aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht:

„Ohne eine tatsächlich auf dem städt. Grundstück lastende Dienstbarkeit ist Ihren Ausführungen zuzustimmen, dass der aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtung dann keine Gegenleistung gegenübergestanden und dies gegen haushaltswirtschaftliche Grundsätze verstoßen hätte. “

Scheinbar war die Quellgeschichte nun geklärt. 

Doch im Hintergrund liefen wohl immer noch Gespräche auf Erfüllung des Vertrages und auf Zahlung der Summe für ein Recht, dass dem Grafen gar nicht zusteht. So kam es am 12. Juli 2024 zur Verhandlung vor dem Landgericht. 

Für die Zivilkammer des Landgerichts waren viele Details des Vertrages „nicht stimmig“. Bei einem Richterspruch wäre die Sache gar nicht gut für die Stadt ausgegangen. U.a. bemängelte das Gericht den langen Zeitraum zwischen Eingabe der SPD-Fraktion und der Anfechtung des Vertrages. „Unverzüglich“ muss die Anfechtung nach den Buchstaben des Gesetzes erfolgen. Die Verwaltungsspitze hat sich dafür jedoch 4 Wochen Zeit gelassen. 

Und so regte das Gericht einen Vergleich zwischen den Parteien an.

Die Verwaltung hat bereits zwei Stunden (unverzüglich!) nach dem Ende der Verhandlung am LG Paderborn in einer Pressemitteilung von einer gütlichen Einigung gesprochen. Auch in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes beteuert der Bürgermeister das der Gerichtsstreit bald beigelegt ist. Und das ist er definitiv noch nicht! Denn das letzte Wort in dieser Angelegenheit spricht der Stadtrat und nicht die Verwaltung.

Festzuhalten ist: Ob Richterspruch oder gütliche Einigung. Die Stadt wird eine hohe Summe zahlen müssen für schlecht und unsauber gemachte Verträge. Von der Verwaltungsspitze, allen voran vom Beigeordneten als Volljurist, hätte man besseres erwarten und auch verlangen können.

Auch die Frage nach Schadensersatzforderung bleibt hier noch zu klären

Die SPD-Fraktion wird die ganze Geschichte weiterhin kritisch begleiten! 

SPD - gut für dich, gut für Bad Driburg!

Quelle: Nadine Nolte - SPD-Fraktionsvorsitzende 

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