Aufenthaltsverbot am Hellweg? Grundrechte einschränken statt ordentlich kontrollieren?
Um die nächtlichen Ruhestörungen am Hellweg einzudämmen, hat der Haupt- und Finanzausschuss mit nur einer Gegenstimme der GRÜNEN Fraktion beschlossen, für die sogenannte „Hellweg-Oase“ (die Sitzecke nahe dem Posträuber) ein nächtliches Aufenthaltsverbot zu erlassen. In der Vorlage fehlt jedoch eine tragfähige rechtliche Grundlage dafür. Man kann den Aufenthalt an einem öffentlichen Ort nicht mal eben so nach Gutsherrenart einschränken.
Jeder hat das Recht, sich jederzeit im öffentlichen Raum frei zu bewegen. Wenn er dabei gegen Gesetze verstößt, muss er dafür verantwortlich gemacht werden. Das muss entsprechend kontrolliert und geahndet werden. Alles andere ist eine Einschränkung unserer Grundrechte. Der Vergleich mit dem Aufenthaltsverbot am Sulburgring 11 hinkt, denn das ist Privatgelände, dort darf sich sowieso niemand aufhalten. Und außerdem: was hilft es in ei nem begrenzten Bereich etwas zu verbieten, nur damit die Radaubrüder dann ein paar Meter weiter ziehen? Soll das Aufenthaltsverbot dann für die ganze Stadt ausgeweitet werden?
Das klingt nach billigem Populismus von Leuten, die sonst immer sehr laut sind, wenn es gegen angebliche Verbote geht. Dieser Vorschlag ist wie immer nicht zu Ende gedacht. Niemand will die Zustände am Hellweg gutheißen, nur ein Aufenthaltsverbot ist der falsche Weg!
Fotorechte GRÜNE - Bernd Blome, Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion
Quelle: Martina Denkner
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