6. Oktober 2025 / Aus den Fraktionen im Stadtrat - Politik

PM GRÜNE: Beschwerde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolgreich:

Kreis bestätigt die Rechtswidrigkeit des geplanten Vorgehens der Stadtspitze bei der Reelser Gemeinschaftsfläche

Kreis bestätigt die Rechtswidrigkeit des geplanten Vorgehens der Stadtspitze bei der Reelser Gemeinschaftsfläche

Bad Driburg/Höxter – Die Kommunalaufsicht des Kreises Höxter hat der geplanten Vergabe eines Baugrundstücks samt einer angrenzenden öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Reelsen einen Riegel vorgeschoben. In einem Schreiben an die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigt die Behörde, dass das von der Bad Driburger Stadtspitze geplante Vorgehen in wesentlichen Punkten rechtswidrig ist. Die Fraktion hatte im April 2025 eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht. Das eigentlich auf den 25.09.2025 datierte Schreiben, wurde uns erst jetzt – zwei Tage nach der Stichwahl – zugesandt.

Im Kern ging es um die Absicht der Stadtverwaltung, das Baugrundstück (Flurstück 487) zusammen mit einer öffentlichen Grünfläche (Flurstück 575), auf der ein ehrenamtlich errichteter Pavillon der Dorfgemeinschaft steht, ohne öffentliche Ausschreibung an einen Interessenten zu veräußern.

Die Kommunalaufsicht bestätigt in ihrer umfassenden Prüfung die Kritik der Grünen in aller Deutlichkeit und listet eine Reihe schwerwiegender Rechtsprobleme beim geplanten Vorgehen auf:

Geplante Missachtung der eigenen Vergaberichtlinie: Das Baugrundstück hätte nach den eigenen Regeln der Stadt Bad Driburg zwingend neu und öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Argumentation der Stadt, eine Anzeige aus dem Jahr 2007 sei ausreichend, wurde zurückgewiesen, da sich die Sachlage und die Grundstücksgröße wesentlich geändert hatten.
Geplanter Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG): Die Bevorzugung eines einzelnen Interessenten und die unzulässige Kopplung des Verkaufs an die angrenzende Grünfläche nur für den einen Interessenten verletzen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger. Die Begründung der Stadt, man wolle dem Wunsch des Käufers nach einem größeren Grundstück nachkommen, wurde von der Aufsicht als rechtlich „unerheblich“ eingestuft.
Geplante doppelte Kompetenzüberschreitung des Bürgermeisters: Die Aufsicht stellt fest, dass der Bürgermeister seine Befugnisse gleich zweifach überschritten hätte. Erstens wäre er für den Verkauf des Bauplatzes nicht zuständig, da er von den geltenden Vergaberichtlinien abweichen wollte. Zweitens wäre er für den Verkauf der öffentlichen Grünfläche nicht befugt – hierfür wäre der Stadtrat zuständig.
Das Ergebnis ist eindeutig: Die Stadt muss vor einer Veräußerung ein ordnungsgemäßes, transparentes Vergabeverfahren durchführen – für das Baugrundstück. Die öffentliche Grünfläche bleibt ohnehin aufgrund des von GRÜNEN, SPD und ÖDP gegen die Stimmen der CDU gefassten, eindeutigen Beschlusses des Bezirksausschusses unangetastet und der von der Dorfgemeinschaft genutzte Pavillon so erhalten.

Dazu Bernd Blome, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bad Driburg:
„Die Entscheidung des Kreises ist ein klares Signal: Regeln und Gesetze gelten auch für einen Bürgermeister und seinen Beigeordneten. Öffentliches Eigentum darf nicht nach Gutsherrenart vergeben werden. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Beharrlichkeit die Transparenz, die Fairness und vor allem den Willen der Bürger in den Ortsteilen schützen konnten. Die Reelser können ihre Gemeinschaftsfläche nun endlich wirklich genießen. Diese Hinterzimmer-Politik wird unter dem neugewählten Bürgermeister Tobias Tölle hoffentlich endlich ein Ende haben.“

Quelle: GRÜNE - Bernd Blome

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