Die Landesregierung hat zur Eindämmung der aufkommenden Omikron-Variante sowie zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgung und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur die Coronaschutzverordnung angepasst.
Mit der Änderung der Verordnung werden nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt.
Alle Infos: https://www.land.nrw/.../aenderung-der...
Quelle/Grafiken: Land NRW
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