22. Juli 2021 / "Corona" - Neuigkeiten

Inzidenz: Kreis Höxter wird voraussichtlich am Montag, 26. Juli, der Stufe 1 zugeordnet

"Die steigenden Inzidenzwerte machen deutlich, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist"

Inzidenz: Kreis Höxter wird voraussichtlich am Montag, 26. Juli, der Stufe 1 zugeordnet

Die Inzidenz ist erneut leicht angestiegen. „Wir rechnen damit, dass sich der Inzidenzwert auch in den kommenden Tagen über der Marke von 10 bewegen wird“, erklärt der Leiter des Krisenstabs des Kreises Höxter, Matthias Kämpfer. Diese Entwicklung hat er heute in einem Gespräch mit dem NRW-Gesundheitsministerium erörtert. Die Landesregierung hat signalisiert, dass der Kreis Höxter voraussichtlich am Montag, 26. Juli 2021, der Inzidenzstufe 1 zugeordnet wird. 
Rund die Hälfte der aktuell 32 aktiven Infektionen lässt sich zwei größeren Ausbruchsgeschehen zuordnen. In den weiteren Fällen handelt es sich unter anderem um Reiserückkehrer. Derzeit sind hauptsächlich junge Menschen unter 25 Jahren betroffen.

„Die steigenden Inzidenzwerte nicht nur bei uns im Kreis Höxter machen deutlich, dass die Pandemie noch nicht eingedämmt ist. Wir sind weiterhin gefordert, in allen Bereichen umsichtig, solidarisch und achtsam zu bleiben“, sagte Landrat Michael Stickeln. „Der Impffortschritt und die weitreichenden Lockerungen dürfen nicht dazu führen, dass sich immer mehr Menschen zunehmend sorglos verhalten. Dazu ist die Pandemielage noch viel zu angespannt“, so der Landrat weiter. 

Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen im Kreis Höxter empfiehlt der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Ronald Woltering, private Treffen oder Feiern möglichst nach draußen zu verlegen. „Unter freiem Himmel ist das Risiko einer Ansteckung deutlich geringer. Hauptübertragungsorte sind fast immer drinnen“, so Dr. Woltering. Außerdem rät er: „Lassen Sie sich regelmäßig testen, auch wenn Sie bereits vollständig geimpft sind."
Auch in der Inzidenzstufe 1 bleibt Vieles erlaubt, jedoch werden das Tragen von Masken und die Rückverfolgbarkeit von Kontakten insbesondere bei Zusammenkünften in Innenräumen in der Regel wieder Pflicht. 

Was erlaubt ist in Inzidenzstufe 1: 

Angehörige aus fünf Haushalten können sich ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum treffen. Ebenso können sich bis zu 100 Personen aus beliebigen Haushalten im öffentlichen Raum treffen, sofern sie einen negativen Test vorweisen können.
 
Die Gastronomie bleibt innen und außen für Gäste ohne vorherige Tests geöffnet. Innen gelten dann aber außer am Sitzplatz Maskenpflicht und Abstandsregeln. 
 
Clubs und Diskotheken dürfen im Außenbereichen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.
 
Freibäder können ohne Test besucht werden.
 
Außerschulische Bildungsangebote sind in Innenräumen bei ausreichender Belüftung und festen Sitzplätzen ohne Maske möglich, ebenso Musikunterricht mit bis zu 30 Personen.
 
Ohne Test erlaubt sind auch Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit innen mit bis zu 30 und außen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen für Kinder und Jugendlichen sind mit negativem Testnachweis möglich. 
 
Erlaubt sind Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand ohne Testnachweis. 
 
Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen möglich. Erlaubt ist auch Sport im Fitnessstudio.

Was nicht erlaubt ist in Stufe 1: 
Dorf-, Straßen- und ähnliche Feste sowie Musikfestivals sind in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, die der Inzidenzstufe 1 zugeordnet sind, bis zum 26. August untersagt.

Informationen der Landesregierung zu den Inzidenzstufen: 
Das Landesgesundheitsministerium informiert tagesaktuell auf seiner Internetseite, in welchen Kreisen und kreisfreien in Nordrhein-Westfalen welche Regeln gelten. Einige Tage im Voraus werden dort auch geänderte Zuordnungen zu den Inzidenzstufen bekannt gegeben. 

Die Pressemitteilung dazu:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-an

Quelle: Kreis Höxter

Symbolfoto: Pixabay

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