Um erneut steigende Infektions- und Hospitalisierungszahlen entgegenzuwirken, gilt ab Mittwoch, 24. November, eine neue Coronaschutzverordnung. Damit treten weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, vor allem im Freizeitbereich. Hier gelten künftig umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang bzw. 2G-plus-Regelungen für Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko wie etwa Clubs, Tanzveranstaltungen und Karnevalsveranstaltungen. Zudem gelten weitgehende 3G-Regelungen etwa bei Messen und Kongressen, nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen und standesamtlichen Trauungen.
Alle Informationen zur neuen Coronaschutzverordnung gibt es hier: https://www.land.nrw/.../neue-coronaschutzverordnung-ab...
Quelle/Grafiken: Land NRW
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