23. Dezember 2022 / News aus dem Hochstift

Paderborn. Grundsteuerreform soll für mehr Gerechtigkeit sorgen

Finanzexperten der Stadt Paderborn informierten über den Stand der Dinge

Die Finanzexperten der Stadt Paderborn informierten über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform. Auf dem Bild zu sehen sind (v.l.) Thomas Beine, Abteilungsleiter Steuern im Amt für Finanzen der Sta

Bildunterschrift: Die Finanzexperten der Stadt Paderborn informierten über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform. Auf dem Bild zu sehen sind (v.l.) Thomas Beine, Abteilungsleiter Steuern im Amt für Finanzen der Stadt Paderborn, Thomas Mönikes, Leiter des Amtes für Finanzen der Stadt Paderborn und Markus Tempelmann, Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Paderborn. © Stadt Paderborn

Stadt Paderborn - Finanzexperten der Stadt Paderborn informierten über den Stand der Dinge

Was bringt die neue Grundsteuerreform den Paderbornerinnen und Paderbornern? Wann ist hier mit ersten Ergebnissen zu rechnen? Wie ist der Stand der Dinge?

Fragen, auf die jetzt Markus Tempelmann, Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Paderborn, Thomas Mönikes, Leiter des Amtes für Finanzen der Stadt Paderborn, und Thomas Beine, Abteilungsleiter Steuern im Amt für Finanzen der Stadt Paderborn, Antworten gaben. Zunächst wurde festgestellt, dass der jetzt laufende Prozess der Erhebung der Daten für die neue Grundsteuer in den Zuständigkeitsbereich der Finanzämter fällt. „In Paderborn geht es um insgesamt 52.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten, das sind Wohngebäude und auch und Gebäude von Firmen, die bewertet werden müssen“, so Markus Tempelmann. Mit 45 Prozent seien knapp die Hälfte der Erklärungen dazu von den Paderbornerinnen und Paderbornern bereits an das Finanzamt abgegeben worden. Von dort seien davon 19.000 Einheiten bereits bewertet, was die Grundlage dann für den von der Stadt Paderborn erlassenen Grundsteuerbescheid darstelle.

„Das Ziel der Reform der Grundsteuer ist mehr Steuergerechtigkeit“, so Thomas Beine. Bisher sei die Grundsteuer für Grundstücke in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand der Wertverhältnisse von 1964 berechnet worden, in den neuen Bundesländern galten hierbei sogar Werte von 1935. Dies habe aktuell zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundstücken geführt. Diesen Zustand habe das Bundesverfassungsgericht zum Anlass genommen, den Gesetzgeber aufzufordern, die Berechnung durch diese Reform zu ändern.

In der Stadt Paderborn beläuft sich die Grundsteuer B (Grundstücke ohne Land- und Forstwirtschaft) aktuell auf einen Wert von etwas über 28 Millionen Euro. Dieser Wert solle, so Markus Tempelmann, nach dem Wunsch der Landesregierung grundsätzlich auch für die Berechnung der neuen Grundsteuer gleichbleiben, so dass die neue Berechnung der Grundsteuer nicht als Vorwand für eine Steuererhöhung dienen dürfe. Zu diesem Zweck wird das Land im Jahr 2024 für alle 396 Städte und Gemeinden informatorisch den Hebesatz veröffentlichen, der nach Auswertung aller neuen Daten zu einer Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer B führen würde. Die Hebesätze würden letztendlich aber vom Stadtrat beschlossen. Wie jedes Jahr würden Überlegungen zu den fiktiven Hebesätzen und zur aktuellen Finanzlage auch bei der Festlegung der Hebesätze für 2025 eine Rolle spielen.

Berechnet wird die neue Grundsteuer in Abhängigkeit von der Grundstücksart in zwei Verfahren, dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren. Beim Ertragswertverfahren, das beispielsweise für Eigenheime herangezogen wird, sind mögliche fiktive Mieten, der Bodenrichtwert und Fläche der Immobilie Kriterien für die Berechnung. Beim Sachwertverfahren werden Bodenrichtwert und Herstellungskosten des Gebäudes zur Berechnung (beispielsweise von Geschäftsgrundstücken) herangezogen.

Die Grundsteuer wird weiterhin in einem dreistufigen Verfahren berechnet. Nach der Bewertung der Grundstücke durch das Finanzamt wird dort der ermittelte Wert mit einer Steuermesszahl multipliziert und so der Grundsteuermessbetrag errechnet. Der Messbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert und so die Grundsteuer ermittelt. Neu ist, dass die zukünftige Bewertung grundsätzlich nach dem sogenannten wertabhängigen Modell des jeweiligen Bundeslandes erfolgt. In NRW gilt das sogenannte Bundesmodell.

Wie hoch die Grundsteuer in Zukunft tatsächlich ausfallen wird, kann im Moment noch niemand wirklich sagen, weil weder die Grundstücksbewertung endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 feststehen. Fest steht jedoch, dass die Grundsteuer zukünftig realitätsnah ausfallen wird und in einem regelmäßigen Abstand von sieben Jahren neu bewertet werden soll.

 

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