Kreis Höxter. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter wird nach der Kommunalwahl 2025, die am 14. September stattfinden wird, neu gebildet. Die anerkannten freien Vereinigungen, Verbände, Initiativen und Gruppen im Bereich der Jugendhilfe können bis zum 3. Oktober 2025 Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als stimmberechtigte und stellvertretende stimmberechtigte Ausschussmitglieder vorschlagen.
Die vorgeschlagenen Personen müssen nicht Mitglieder oder Mitarbeitende der anerkannten freien Träger sein. Sie müssen jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Kreis Höxter haben.
Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes und befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe im Kreis Höxter, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien. Mit Anregungen und Vorschlägen unterstützen die Ausschussmitglieder die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Jugendhilfeplanung und die Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und aus beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen. Neben Mitgliedern des Kreistages gehören dem Ausschuss vom Kreistag gewählte Bürgerinnen und Bürgern an, die in der Jugendhilfe erfahren sind, sowie Personen, die auf Vorschlag der im Kreisgebiet wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Für sechs der 15 stimmberechtigten Mitglieder haben sie ein Vorschlagsrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat zudem eine Vertretung.
Auskunft gibt das Jugendamt des Kreises Höxter, Diana Giefers, Telefon 05271/965-3330, Email: jha-wahlvorschlag@kreis-hoexter.de
Bild: Symbolfoto KI gener.
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