20. Februar 2023 / News aus dem Kreis Paderborn

Beginn der Brut- und Setzzeit der Wildtiere

Kreis Paderborn erinnert an Leinenpflicht für Hunde

Klapperndes Weißstorchpaar mit zwei Jungvögeln © Biologische Station Kreis Paderborn/Senne

Bildunterschrift: Klapperndes Weißstorchpaar mit zwei Jungvögeln © Biologische Station Kreis Paderborn/Senne

Ein Schauspiel am Himmel und eine gute Nachricht für alle, die die kalte Jahreszeit leid sind: die Kraniche kehren zurück. Ihre Rückkehr ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Frühling vor der Tür steht und mit ihm die Brut- und Setzzeit der Wildtiere.

Während der Weißstorch auf einem höher gelegenen Horst nistet, von wo aus er sein Umfeld gut überblicken kann, brüten Wiesenweihe, Feldlerche und Goldammer auf Ackerflächen. Kiebitz, Großer Brachvogel sowie der Vogel des Jahres 2023, das Braunkehlchen, suchen sich für gewöhnlich einen Platz auf Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren ist der Kiebitz allerdings vermehrt auf spät bestellten Ackerflächen anzutreffen, weil seine natürlichen Brutplätze im Grünland stark abgenommen haben.
Und auch Wildtiere ziehen in dieser Jahreszeit ihren Nachwuchs groß.

Was alle Tiere in Feld und Flur in dieser sensiblen Jahreszeit nicht gebrauchen können, sind Störungen jeglicher Art. Vor allem freilaufende Hunde und Katzen führen durch Jagen oder Aufstöbern immer wieder zu direkten Tierverlusten oder zur Aufgabe der Brutpflege. In Naturschutzgebieten sind Hunde deshalb ganzjährig an der Leine zu führen. In Vogelschutzgebieten gilt die Anleinpflicht vom 1. März bis 31. Juli. Verstöße gegen diese Bestimmungen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Die Abgrenzungen der Schutzgebiete sind im Geoportal des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de/natur-und-umwelt einzusehen.

„Auch Erholungssuchende ohne Hund werden gebeten, sich rücksichtsvoll gegenüber der Tier- und Pflanzenwelt zu verhalten“, erklärt Hanna Schmitz vom Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz des Kreises Paderborn. So ist es in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten, die Wege zu verlassen.

Doch auch außerhalb der Schutzgebiete sollten sich Wandernde auf den vorgegebenen Wegen bewegen. „Ein Grund ist die Salamderpest, die sich seit einiger Zeit immer weiter ausbreitet“, erklärt Schmitz. Der aus Asien eingeschleppte Amphibienpilz Batrachochytrium salamandrivorans (auch Bsal-Pilz genannt) wurde 2015 erstmals in Deutschland entdeckt. Neben Feuersalamandern sind auch andere heimische Schwanzlurche wie Berg-, Teich, Kamm- oder Fadenmolch von der Krankheit betroffen. Der Pilz frisst Löcher in die Haut und die infizierten Tiere verenden innerhalb weniger Tage. An der Schuhsohle haftend wird der Pilz von Wandernden weiter in andere Gebiete getragen.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen außerdem Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ausgenommen sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte oder Maßnahmen, die der Verkehrssicherung dienen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind.

Rückfragen beantwortet Hanna Schmitz vom Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
unter der Telefonnummer05251/308 6659.

 

 

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