19. Februar 2022 / News aus dem Kreis Paderborn

Radon-Bodenluftmessungen von März bis August

Bevölkerung wird um Unterstützung gebeten

Aktuelle Information zu Badon-Bodenluftmessungen © Stadt Paderborn

Bildunterschrift: Aktuelle Information zu Badon-Bodenluftmessungen © Stadt Paderborn

Stadt Paderborn - Mit der Messung von Radon in der Bodenluft an weiteren 260 Stellen in Nordrhein-Westfalen wird das Messprogramm der Jahre 2019 bis 2021 im Jahr 2022 fortgesetzt. Der Geologische Dienst NRW plant und führt auch dieses Messprogramm im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordhein-Westfalen durch.
Die Messungen finden in der Zeit von März bis August diesen Jahres statt.

Ziel des Messprogrammes der Jahre 2019 – 2021 war es, eine aussagekräftige Datenbasis für die mögliche Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz zu schaffen und das Messstellennetz erheblich zu verdichten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen.

Die Datenbasis wurde durch die insgesamt 440 Messungen deutlich verbessert, um eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch Radon noch sicherer beurteilen zu können. Die Datenverdichtung wird in Jahr 2022 mit weiteren 260 Radon-Bodenluftmessungen fortgeführt.

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.

Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Im Dienste der Allgemeinheit wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten zu unterstützen.

Bei Rückfragen stehen folgende Personen zur Verfügung:
Dr. Ludger Krahn, E-Mail: krahngd@nrw.de , Telefonnummer 02151 897-239,
Christa Claßen, E-Mail: christa.classengd@nrw.de , Telefonnummer 02151 897-295

Pressemitteilung Stadt Paderborn

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