4. Januar 2022 / News aus dem Kreis Paderborn

Stadt sucht Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022

Etwa 900 Euro Aufwandsentschädigung für Freiwillige

© Stadt Paderborn Für den Zensus 2022 sucht die Stadt Paderborn Interviewer*innen.

Bildunterschrift: © Stadt Paderborn - Für den Zensus 2022 sucht die Stadt Paderborn Interviewer*innen.

Stadt Paderborn - Wie bereits 2011 wird in Deutschland auch 2022 der Zensus als Volkszählung durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland wohnen, wie sie leben und wie sie arbeiten. Als ausführende Stelle für den Kreis Paderborn sucht die Paderborner Stadtverwaltung nun Erhebungsbeauftragte, die die Befragungen in den stichprobenartig ausgewählten Haushalten vornehmen werden. Die Erhebung findet teilweise online und teilweise direkt in den Haushalten statt.

Interessierte wenden sich bitte bis Montag, 28. Februar, per E-Mail an die Erhebungsstelle der Stadt Paderborn unter zensus2022paderbornde. Fragen zur Tätigkeit der/des Erhebungsbeauftragten beantworten Fabian Riepe, Tel. (0 52 51) 88-10507, oder Michael Wahl, Tel. (0 52 51) 88-10506. Weiterführende Informationen gibt es außerdem im Internet unter www.zensus2022.de.

Interviewer*innen werden für die Haushaltebefragung eingesetzt. Dazu wird Ihnen ein Bezirk mit etwa 90 zu erhebenden Personen im Kreis Paderborn zugeteilt. Interessierte können bei der Bewerbung angeben, in welchem Stadt- oder Gemeindegebiet sie eingesetzt werden möchten. Die Befragungen werden vor Ort durchgeführt. Dazu besuchen die Interviewer*innen ausgewählte Bürger*innen, stellen deren Existenz fest und erfassen die Daten mit einem (Online-)Fragebogen. Für die Beteiligten besteht dabei Auskunftspflicht.

Die Befragungen erfolgen vom 16. Mai bis 31. Juli. In der Zeiteinteilung sind die Interviewer*innen frei. Als Voraussetzung für die Tätigkeit müssen sie volljährig sein, an einer dreistündigen Schulung teilgenommen haben und einen 2G-Nachweis erbringen können. Für die Befragung gibt es eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von zirka 900 Euro.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemeldung Stadt Paderborn 

Meistgelesene Artikel

Neueste Artikel

Ganz neu ab 01.01.2023 Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI - Kostenlos für Sie
Angebote unserer Partner

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die vorgeschriebenen Beratungen

weiterlesen...
Polizeimeldungen v. 30.03.2023 aus den Kreisen HX/PB/LIP
Polizeimeldungen

Ihr Auto ist kein Tresor!,Bewaffneter Raubüberfall, Einbrecher überrascht Mann im Schlaf

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

News aus dem Kreis Paderborn

Ausstellung zum Thema Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner