Bildunterschrift: Die Stadt Paderborn verstärkt ihre Kontrollen zur Umsetzung der Maskenpflicht in der Innenstadt. © Stadt Paderborn
Stadt Paderborn - Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn kontrolliert ab sofort verstärkt die Umsetzung der Maskenpflicht in der Innenstadt. Seit Mittwoch, 1. Dezember, besteht durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Paderborn wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes: sonntags bis donnerstags in der Zeit von 11 Uhr bis 21 Uhr sowie freitags und samstags in der Zeit von 11 Uhr bis 22 Uhr.
„Wir haben die Maskenpflicht wiedereingeführt, um die Menschen zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen“, sagt Ordnungsamtsleiter Udo Olschewski. „Leider gibt es aber immer noch einige schwarze Schafe, die sich nicht daran halten.“ Wer ohne Mund-Nase-Schutz in der Innenstadt unterwegs ist, muss in der Konsequenz mit einer Strafe von 150 Euro rechnen. Dies besagt § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Corona-Schutzverordnung NRW bei einem Verstoß gegen die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung.
Von der Maskenpflicht betroffen sind die Bereiche Westernstraße, Königsplätze, Rosenstraße, Marienplatz, Rathausplatz, Neuer Platz, Grube, Schildern und Kamp. Hinzu kommen außerdem der Markt- und Domplatz. Die genannten Bereiche sind entsprechend ausgeschildert. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt grundsätzlich für alle Personen, die die aufgeführten Bereiche nutzen. Auch beim sehr gut frequentierten Wochenmarkt mittwochs und samstags gilt die Maskenpflicht.