30. März 2025 / News aus der Region

Bezirksregierung Detmold beschließt Planfeststellung

Durch Planfeststellung besteht Baurecht für die ersten Neubauabschnitte der B 64 und der B 83 bei Höxter

Pressemitteilung der Bezirksregierung Detmold: Hochwassergefahr durch Rundballen

Detmold/Höxter. Das Verfahren zur Planfeststellung für zwei Neubauabschnitte der Bundesstraße 64 (B 64n) zwischen Hembsen und Höxter sowie für den Neubau der Bundesstraße 83 (B 83n) zwischen Wehrden und Godelheim ist abgeschlossen. Die Bezirksregierung Detmold hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit besteht Baurecht für das Projekt.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant im Auftrag des Bundes den Neubau der B 64 zwischen Hembsen und Höxter sowie den der B 83 zwischen Wehrden und Godelheim in insgesamt drei Bauabschnitten. Die Bauabschnitte 1 und 1b sind Gegenstand des jetzt erlassenen Planfeststellungsbeschlusses. Die Bezirksregierung Detmold hat damit ein komplexes und mehrjähriges Verfahren zum Abschluss gebracht.

Einzelheiten zum Verfahren

Für den ersten Bauabschnitt der B 64n (Abschnitt 1) hatte der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Planfeststellung im Jahr 2011, für den zweiten inklusive der 
B 83n (Abschnitt 1b) 2016 beantragt. Die Öffentlichkeit wurde jeweils durch Auslegung der Unterlagen in Höxter und Beverungen beteiligt. Nach entsprechender Überarbeitung sind wesentliche Unterlagen erneut ausgelegt worden. Darauf folgte eine Erörterung beider Bauabschnitte. Bei der anschließenden Anpassung der Unterlagen wurden sowohl Ergebnisse der Erörterung als auch naturschutzrechtliche Vorgaben eingearbeitet. Zuletzt wurden im Juli 2023 zwei Fledermausbrücken in das Verfahren eingebracht. 

Eine Auswertung und Prüfung der Planunterlagen beider Verfahren inklusive der Umweltbelange und Gutachten sowie der Einwendungen und der Stellungnahmen der Fachbehörden schloss sich an. Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold nun für beide Bauabschnitte per Planfeststellungsbeschluss das Baurecht erteilt.

Forderungen nach anderen Trassenverläufen konnten sich im Planfeststellungsverfahren nicht durchsetzen. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde stellt sich die an die Bahnlinie angelehnte Trasse im Vergleich zu allen anderen Varianten als eindeutig schonender dar. Die erheblichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch den Flächenverbrauch und Grundstücksanschnitte werden durch eine Unternehmensflurbereinigung erheblich abgemildert. Sie wurde bereits eingeleitet. 

Der Beschluss wird öffentlich zugestellt

Der 495 Seiten umfassende Beschluss wird der Öffentlichkeit zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen per Auslegung vor Ort sowie parallel dazu auch im Internet zugänglich gemacht. Die Details der zweiwöchigen Auslegung werden von der Städten Höxter und Beverungen sowie von der Bezirksregierung Detmold noch bekannt gegeben. Die Auslegung bewirkt auch die öffentliche Zustellung. Eine individuelle Zustellung an Einwender und Betroffene erfolgt nicht. 

Gegen den Beschluss können Einwender und Betroffene binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses, also nach Ablauf der Auslegungsfrist, Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen. Die Klage hat kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung. Ein Baubeginn wäre trotz Klage möglich.

Gebaut werden dürfen aufgrund des Beschlusses zunächst nur die B 64n im Abschnitt 1 sowie die B 83n. Im Abschnitt 1b zwischen Ottbergen und der Anschlussstelle zur 
B 83n darf die B 64n erst gebaut werden, wenn auch für den dritten und letzten Bauabschnitt 1a von Hembsen bis Ottbergen eine Planfeststellung erfolgt ist. Grund ist, dass das südliche Ende des Abschnitts 1b der B 64n im Nordosten von Ottbergen sonst keinen Anschluss an das Straßennetz hätte. 

Vertiefende Informationen zum Vorhaben

Abschnitt 1 beinhaltet die B 64n von ihrer Anschlussstelle zur B 83n und heutigen B 64, der circa 900 Meter südwestlich von Godelheim entsteht, bis Höxter (rund 4,8 Kilometer). Abschnitt 1b umfasst ausgehend von dieser Anschlussstelle die bis Wehrden führende B 83n (rund 2,5 Kilometer) und den weiteren Verlauf der B 64n (2,4 Kilometer). Er endet circa 500 Meter nordöstlich der Ortsdurchfahrt von Ottbergen.

Die B 64n beider Bauabschnitte verläuft vollständig auf der Westseite der Bahnlinie Langeland-Holzminden. Der heutige Bahnübergang bei Höxter und die Ortsdurchfahrt Godelheim entfallen. Aufgrund ihrer Ausweisung als „großräumige überregionale Verbindungs- und Fernstraße“ wird sie 3-spurig errichtet, erhält also jeweils wechselnd einen separaten Überholstreifen. Die B 83n bleibt 2-spurig. Für Godelheim ist eine 860 Meter lange und bis zu 6 Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Von der B 64n aus wird Godelheim über die Anschlussstelle zur B 83n und alten B 64 sowie im Norden über den noch auszubauenden Bruchweg erreichbar sein.  Der Bahnübergang von der Friedhofsstraße nach Maygadessen wird geschlossen, der im Zuge der Straße „Am Maibach“ bleibt für Fußgänger und Radfahrer erhalten. Als Verbindung nach Maygadessen wird für sie eine Brücke errichtet.

Quelle: Peter Westphal - Bezirksregierung Detmold - Pressestelle/Dezernat 20

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