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POL-HX: Autofahrer betrunken gestoppt: Er wollte zum Gericht - wegen Trunkenheitsfahrten
Kreis Höxter (ots)
Einen stark alkoholisierten Autofahrer hat die Polizei am Mittwoch, 4. März, aus dem Verkehr gezogen. Wie sich herausstellte, war er auf dem Weg zum Gericht. Dort sollte über frühere Trunkenheitsfahrten verhandelt werden.
Aufgefallen war der Mann auf der B252, weil er gegen 12.30 Uhr mit seinem schwarzen BMW in Schlangenlinien unterwegs war. Andere Autofahrer hatten das bemerkt und die Polizei alarmiert. In Höhe Nieheim konnte eine Streife das Fahrzeug stoppen. Bei ersten Tests vor Ort stellte sich heraus, dass der 53-jährige Fahrer knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Eine Blutprobe wurde veranlasst, die Weiterfahrt untersagt.
Erst im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann eigentlich in Brakel erwartet wurde. Dort hatte er einen Gerichtstermin, unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer.
Bei Gericht hatte man unterdessen vergeblich auf den Angeklagten gewartet. Darunter auch zwei Beamte der Polizei Höxter, die als Zeugen geladen waren. Die erfuhren zufällig per Funk von dem zeitgleichen Einsatz ihrer Kollegen mit der Trunkenheitsfahrt. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es dabei um genau den Beschuldigten handelte, der eigentlich im Gericht hätte sitzen müssen.
Die Polizisten gaben der Richterin daraufhin Bescheid, dass der Beschuldigte wegen seiner neuerlichen Trunkenheitsfahrt sicherlich nicht mehr zur Verhandlung erscheint. Das hat die Teilnehmer im Gericht ziemlich fassungslos zurückgelassen, der Termin wurde daraufhin verschoben. /nig
POL-HX: Nebel? Licht an! Polizei achtet auf korrekte Beleuchtung im Straßenverkehr
Kreis Höxter (ots)
Dichter Morgennebel sorgt in diesen Tagen mancherorts im Kreis Höxter für Sichtbehinderungen. Die Polizei im Kreis Höxter appelliert daran, auf gute Sichtbarkeit zu achten. Darum gilt bei Nebel: Licht an! Sich nur auf das automatische Tagfahrlicht zu verlassen, genügt oftmals nicht.
Im Rahmen der Streife achtet die Polizei im Straßenverkehr darauf, dass alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar unterwegs sind, um Unfälle zu vermeiden. Unter Umständen wird mancher Autofahrer auch angehalten, um ihn an die eigene korrekte Beleuchtung zu erinnern. Nach der Straßenverkehrsordnung sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen bei Dämmerung, Dunkelheit oder, wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, zu benutzen.
Sehen und Gesehen werden ist das A und O im Straßenverkehr! Daher darf die Beleuchtung auch nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Bei plötzlich auftretenden Nebelbänken ist ebenfalls Vorsicht geboten. Hier heißt es: Fuß vom Gas, Abblendlicht an und die Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen! Wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Zudem ist dann die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Auf Grund ihrer Blendwirkung ist die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten über 50 Meter auch wieder auszuschalten.
Die Lichtautomatik reagiert in der Regel nur auf Helligkeitsunterschiede. Sichtbehinderungen wie Nebel, starken Regen oder Schnee erkennt die Lichtautomatik nicht. Daher gilt grundsätzlich bei Nebel: Licht an!
POL-PB: Zeugen zu Einbruch in Reihenhaus gesucht
Paderborn (ots)
(md) Am Mittwoch, 04. März, brachen gegen 19.10 Uhr Unbekannte in eine Reihenhaus am Borgholzer Weg ein. Die Polizei sucht Zeugen.
Das Bewohnerehepaar, welches sich am Abend im Obergeschoss des Hauses aufhielt, wurde gegen 19.10 Uhr durch einen lauten Knall im Untergeschoss aufmerksam. Als der Mann die Räume kontrollierte, fiel ihm die kaputte Terassentür des Hauses auf und er alarmierte die Polizei. Die Einsatzkräfte durchsuchten das Gebäude, konnten jedoch niemanden antreffen. Auch eine Nahbereichsfahndung blieb ergebnislos.
Es entstand Schaden im mindestens dreistelligen Bereich. Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen geben können, sich über die Rufnummer 05251 306-0 zu melden.
Die Polizei bietet kostenfrei Beratung zum Thema Einbruchschutz an. Kontakte und Informationen gibts auf der Website der Paderborner Polizei: https://paderborn.polizei.nrw/artikel/einbruchschutz-1
POL-PB: Kind bei Unfall mit Pkw leicht verletzt
Paderborn (ots)
(md) Am Mittwochnachmittag, 03. März, kam es gegen 14.45 Uhr an der Ecke Imad- und Fürstenbergstraße in Paderborn zu einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Kind auf einem Laufrad, bei dem sich das Kind leicht verletzte.
Ein 72 Jahre alte Frau war in ihrem VW auf der Fürstenbergstraße, aus Richtung Theodorstraße in Richtung Schulstraß unterwegs. Zeitgleich überquerte ein sechsjähriger Junge auf seinem Laufrad die Imadstraße aus Richtung der Schulstraße in Fahrtrichtung Theodrostraße. Als die Frau mit dem Auto nach rechts abbog, kam es zum Zusammenstoß. Der Junge verletzte sich dabei leicht, kam aber vorsorglich mit einem Rettungswagen in ein Paderborner Krankenhaus.
Es entstand geringer Sachschaden.
POL-LIP: Bad Salzuflen-Grastrup-Hölsen. Rüttelplatte vom Wasserwerksgelände gestohlen.
Lippe (ots)
Unbekannte entwendeten zwischen Dienstagnachmittag und Mittwochmorgen (03./04.03.2026; 16 - 8 Uhr) eine Rüttelplatte vom umzäunten Gelände eines Wasserwerks an der Lemgoer Straße in Grastrup-Hölsen. Die Täter durchtrennten dafür einen Zaun und transportierten das Gerät offenbar über ein angrenzendes Feld in Richtung eines Feldwegs ab. Gestohlen wurde eine gelb/schwarze Rüttelplatte.
Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge an der Lemgoer Straße oder auf den Feldwegen in Tatortnähe gesehen haben, werden gebeten, sich beim Kriminalkommissariat 2 unter (05231) 6090 zu melden.
POL-LIP: Schlangen. Einbruch in Einfamilienhaus.
Lippe (ots)
Unbekannte brachen im Zeitraum 22.02. - 04.03.2026 in ein Einfamilienhaus an der Straße Zum Roggenfeld ein. Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich Zum Roggenfeld beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Kriminalkommissariat 2 unter (05231) 6090 zu melden.
Quelle/Fotos: Jeweilige Kreispolizeibehörde / Feuerwehr PB/HX/LIP übermittelt durch News aktuell - Symbolfotos: Pixabay
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