Mittwoch, 26.03.2025 / 19:30 - 21:00

Der Ehevertrag – unromantisch oder sinnvoll? Möglichkeiten zur Gestaltung

Vortrag
Pressemitteilung des VHS-Zweckverbandes vom 18.12.2020
Startet in:

Der Bund fürs Leben hat mehrere einschneidende rechtliche Folgen, die vielen noch nicht bekannt sind. Der Vortrag richtet sich daher besonders an Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und/oder planen, eine Familie zu gründen und/oder zu heiraten. Der Dozent ist Rechtsanwalt und Notar und möchte die Grundlagen kurz darstellen.
Denn wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie lediglich auf gesetzliche Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten.
Denn was geschieht zum Beispiel mit dem Vermögen der Partner bei der Hochzeit oder gar bei der Trennung? Wie möchte man Unterhalt und Vorsorge fürs Alter regeln? Der Vortrag informiert über die Möglichkeiten vertraglicher Regelung durch einen Ehevertrag und gibt einen Überblick über die Themen Vermögen, Güterrecht (Zugewinnausgleich oder Gütertrennung), Trennungs- und Scheidungsunterhalt sowie Versorgungsausgleich.

Durch Eheverträge ist es möglich, viele potenzielle Streitpunkte im Vorfeld miteinander abzusprechen und zu regeln. Sollte der Bund fürs Leben jedoch in die Brüche gegangen sein und kein Ehevertrag vorliegen, bestünde noch die Möglichkeit, in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung. einvernehmlich Regelungen zu finde.

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