Durch das Coronavirus sind viele Menschen in Westfalen-Lippe vom Infektionsschutzgesetz betroffen. Das Gesetz regelt die Entschädigung von Verdienstausfällen, die aufgrund des Infektionsschutzes entstanden sind.
Der LWL entschädigt in Fällen, in denen das Infektionsschutzgesetz greift. Der LWL entschädigt bei Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne. Der LWL entschädigt auch bei Verdienstausfällen, die durch ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbotentstanden sind.
Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, dass auch für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind, entschädigt wird. Auch hierfür ist der LWL zuständig.
Weitere Infos finden sie hier:
https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/
Quelle: LWL
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