27. Dezember 2019 / Aktuell

Kreis Höxter weist auf gesetzliche Regelung hin - Schutzzonen beachten

Es drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro

Silvester steht kurz bevor und für viele Menschen darf dabei das Feuerwerk nicht fehlen. Damit das neue Jahr nicht nur ausgelassen, sondern auch sicher begrüßt werden kann, weisen der Kreis Höxter und die Ordnungsämter der zehn Städte auf gesetzliche Verbote hin: So gilt für Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheime grundsätzlich ein besonderer Schutz.
In ihrer unmittelbaren Nähe dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Gleiches gilt für Fachwerkhäuser, da hier ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Regelung dringend zu beachten und auf die allgemeine Sicherheit Rücksicht zu nehmen.

Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich müssen Verursacher auch für den entstandenen Schaden aufkommen.

Auch sollten bei jedem Feuerwerk unbedingt die Hinweise der Hersteller sorgfältig beachtet werden. „Besonders wichtig ist der ausreichende Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Autos oder Gebäuden. Auch sollten Raketen niemals aus der Hand gezündet werden, sondern zum Beispiel aus einer leeren Glasflasche, die in einem abgestellten Getränkekasten steht“, erklärt Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr.

Quelle: Kreis Höxter

Foto: Pixabay

Teile diesen Artikel

Meistgelesene Artikel

Angebote unserer Partner

Kontaktdaten mit Speisekarten und wechselnden Angeboten

weiterlesen...
Angebote unserer Partner

LINARA - DER PARTNER AN IHRER SEITE Einfühlsam. Kompetent. Zuverlässig. - ganz neu ab 01.06.2023: Badezimmerumbau nach §40 SGB XI

weiterlesen...
Angebote unserer Partner

Schrauben & Eisenwaren - Garten & Freizeit - Technik & Werkzeug - Renovieren & Wohnen - Macherwerkstatt - Macherfamilie - Tierfutter und mehr

weiterlesen...

Neueste Artikel

Angebote unserer Partner

LINARA - DER PARTNER AN IHRER SEITE Einfühlsam. Kompetent. Zuverlässig. - ganz neu ab 01.06.2023: Badezimmerumbau nach §40 SGB XI

weiterlesen...
Aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungen und Gastronomie

Akquise von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Job-Modul, Speisekarten und wechselnde Gerichte, Veranstaltungskalender, Produktkatalog und mehr

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Aktuell

Der Umbau des Roten Hauses in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Bad Driburg ist abgeschlossen

weiterlesen...
Aktuell

Regierungspräsidentin trifft auf Glücksbringer

weiterlesen...