Nach den gemeinsamen Beratungen von Bund und Ländern setzt Nordrhein-Westfalen weitere Corona-Regelungen um – sie gelten ab 4. Mai. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu unter www.land.nrw/corona, die komplette Rechtsverordnung hier: https://www.land.nrw/…/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04…
Neu ab dem 04. Mai:
- Friseure und Fußpflege öffnen unter Auflagen - Maskenpflicht und Schneiden nur am gewaschenen Haar etc.
- Nicht erlaubt: Bart- oder Augenbrauenpflege etc.
- Nicht erlaubt: Maniküre, Gesichtsbehandlung, Kosmetik
- Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen dürfen wieder öffnen
- Auch Unterricht zur Aus- und Fortbildung in Behörden und Betrieben ist wieder möglich
- In Musikschulen ist nur Einzelunterricht erlaubt
- Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen und ähnliche Einrichtungen sowie Gedenkstätten dürfen wieder öffnen
- Zoologische und botanische Gärten, Tierparks, Garten- und Landschaftsparks dürfen ebenso wieder öffnen
- Es gelten die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, vorerst bis mindestens zum 10. Mai
Gültig ab dem 07. Mai:
- Die Spielplätze öffnen nach Vorbereitung der Kommunen
- Begleitpersonen müssen dabei im Sinne des Kontaktverbots den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten
- Außerdem können Städte und Gemeinden festlegen, wie viele Personen sich gleichzeitig auf einem Spielplatz aufhalten dürfen.
Beachten sie bitte immer die Hygiene- und Abstandsregelungen!
Quelle: Land NRW
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