Wahlausschuss setzt Urteil des Verfassungsgerichtes NRW um
Der Wahlausschuss der Stadt Bad Driburg hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Neueinteilung der Wahlbezirke gemäß der Vorgabe des Urteils des Verfassungsgerichtes NRW vom Dezember beschlossen. Danach mussten die 16 Bad Driburger Wahlbezirke neu geordnet werden.
Nichts ändert sich für die Ortschaften Langeland, Erpentrup, Reelsen, sowie Pömbsen und Al- hausen, die weiterhin je einen Wahlbezirk bilden.
Große Veränderungen dagegen in den anderen Wahlbezirken. So wurde mit der Mehrheit der CDU Fraktion beschlossen, künftig in der Kernstadt 10 statt bisher 9 Wahlbezirke zu bilden, für die Ortschaften bleiben somit nur noch 6 statt bisher 7 übrig. Umstritten hierbei war die Bil- dung eines Mischwahlbezirkes aus Dringenberg, Neuenheerse, Kühlsen und Teilen der Kern- stadt.
Die Ortschaften Herste und Siebenstern stellen demnächst einen gemeinsamen Wahlbezirk. Statt früher je zwei Wahlbezirken in Dringenberg und Neuenheerse bilden die beiden Orte zu- künftig jeweils nur noch einen eigenständigen Wahlbezirk.
Die ehemaligen selbständigen Wahlbezirke 16.1 Neuenheerse und 14 Dringenberg werden zu einem Mischwahlbezirk mit der Ortschaft Kühlsen und Teilen der südlichen Kernstadt Bad Driburg zusammengefasst (incl. Gerwerbegebiet).
Der Vorschlag der SPD-Fraktion, 10 reine Wahlbezirke in der Kernstadt und 6 reine Wahlbezirke in den Ortschaften zu bilden, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Demnach hätte Dringenberg einen eigenen und mit Herste einen zweiten Wahlbezirk gebildet. Neben einem eigenständi- gen Wahlbezirk wären Teile von Neuenheerse, die Ortschaften Kühlsen und Siebenstern zu ei- nem Wahlbezirk zusammengefasst worden. Für die CDU-Mehrheit im Ausschuss war letztend- lich die Bildung gleich großer Stimmbezirke ausschlaggebend.
Quelle: SPD-OV Bad Driburg
Bisherige Aufteilung der Wahlbezirke:
https://wahlen.regioit.de/2/kw2014/05762004/html5/Ratswahl_NRW_Uebersicht_wahlb.html
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