21. Januar 2021 / Aktuell

Zusätzliches Informationsangebot für Menschen mit (drohender) Behinderung

Der Termin ist für den 25.Februar geplant

Die Stadt Bad Driburg und der VHS-ZV werben für ein gemeinsames Informationsangebot. Dafür engagieren sich v.l. der Beigeordnete der Stadt Bad Driburg Michael Scholle, Thomas Cillessen (Ansprechpartner für Menschen mit Handicaps), Matthias Daniel (Fachkraft Teilhabeberatung im Kreis Höxter) und Dimitra Vovoli (stellvertretende Leitung im VHS-ZV). Foto: Stadt Bad Driburg

In Kooperation mit der Stadt Bad Driburg bietet der Volkshochschul-Zweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim, Steinheim in diesem Jahr ein zusätzliches Informationsangebot an: 

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen haben Recht auf Teilhabeleistungen. Häufig fehlen aber eben diesen Personen und ihren Angehörigen zusammenhängende Informationen dazu, welche Möglichkeiten und Unterstützung Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft und per Gesetz haben. In der Veranstaltung werden entsprechende Fragen vom Referenten Thomas Cillessen beantwortet. Außerdem erhalten Interessierte Informationen zum Angebot der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB) durch Herrn Daniel sowie einen Überblick über dessen Beratungsangebot in Bad Driburg und weiteren Städten im Kreis Höxter. Im Anschluss können Termine für eine individuelle Beratung angebahnt oder vereinbart werden.

Der Vortrag „Rat-Geber zu den Möglichkeiten und dem Beratungsangebot für Menschen mit (drohender) Behinderung(en) in Bad Driburg und dem Kreis Höxter“ findet in den Räumen des VHS-ZV in Bad Driburg „Am Hellweg 9“ ab 17.15 Uhr statt und wendet sich an Betroffene, deren Angehörige sowie sonstigen Personen in deren Unterstützungssystem.

Anmeldungen sind bereits jetzt telefonisch unter 05253-97407-0 oder per E-Mail info@vhs-driburg.de möglich. Alternativ können sie sich auch über unsere Internetseite www.vhs-driburg.de zu diesem Angebot informieren und online anmelden.

Der Termin ist für den 25.Februar geplant. Selbstverständlich werden die dann geltenden Durchführungsbestimmungen zur Corona-Schutzverordnung entsprechend berücksichtigt; angemeldete Personen werden gegebenenfalls über aktuelle Änderungen informiert.

Quelle: VHS

https://linktr.ee/unser_bad_driburg

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