Ab Freitag (28. Mai) gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung, die klare Perspektiven aufzeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Auch für Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.
Alle Infos: https://www.land.nrw/.../mit-neuen-regelungen-der...
Quelle: Land NRW
Grafik: EVE
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