2. April 2022 / "Corona" - Neuigkeiten

Neue Corona-Schutzmassnahmen in NRW ab Sonntag, den 3. April

Masken- und Testpflichten bleiben in besonders sensiblen Bereichen bestehen

Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0 Uhr, die Corona-Schutzmaßnahmen in #NRW erheblich reduziert. Die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken-   und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder   Krankenhäusern.
Die neue Verordnung, unsere aktuelle Pressemitteilung sowie
Hygiene- & Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen und Unternehmen und Veranstalter gibt’s auf land.nrw/corona

Quelle/Grafiken: Land NRW

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