Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0 Uhr, die Corona-Schutzmaßnahmen in #NRW erheblich reduziert. Die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Die neue Verordnung, unsere aktuelle Pressemitteilung sowie
Hygiene- & Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen und Unternehmen und Veranstalter gibt’s auf land.nrw/corona
Quelle/Grafiken: Land NRW