Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung angepasst.
Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen. Zudem gilt weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.
Alle Details zu den ab 9. Februar gültigen Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/.../nordrhein-westfalen-passt-die...
Quelle/Grafiken: Land NRW
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