20. Dezember 2021 / News aus dem Kreis Paderborn

Schülerinnen und Schüler benötigen in den Winterferien 3G-Nachweis

3G-Regelung im ÖPNV

Bildunterschrift: 3G-Regelung im ÖPNV © Stadt Paderborn

Stadt Paderborn - Wie der Padersprinter mitteilte, dürfen mit der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 11.12.2021 und auf Basis der neuen Corona-Schutzverodnung des Landes NRW vom 17.12.2021 alle Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Personennahverkehr in den anstehenden Winterferien nur dann nutzen, wenn sie die 3G-Anfordernung erfüllen. Diese Regelung gilt somit auch für Fahrten mit dem PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn. ”Hintergrund ist, dass die regelmäßigen Testungen an den Schulen während der Ferien nicht stattfinden können und somit die Testzertifikate der Schulen wegfallen, die belegen, dass Schulkinder zwei Mal wöchentlich getestet werden”, erklärt Peter Bronnenberg, Geschäftsführer PaderSprinter, das geänderte Vorgehen.

Was bedeutet das konkret für Schulkinder?

In der letzten Unterrichtswoche werden die Schultestungen weiterhin durchgeführt. Daher gelten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Sonntag, 26.12.2021 nach wie vor als getestet. Von Montag, 27.12.2021 bis einschließlich Sonntag, 09.01.2022 gelten Schulkinder dann nicht als getestete Personen. In diesem Zeitraum müssen somit alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Testnachweis (Schnelltest durch eine anerkannte Teststelle: 24 Stunden aktuell, PRC-Test durch ein anerkanntes Labor: 48 Stunden aktuell) mit sich führen. Gleiches gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren. Das Vorzeigen eines Schülerausweises reicht während der Ferien somit nicht mehr als Nachweis für die geltende 3G-Regel im ÖPNV aus.

Lediglich Kinder bis zum Schuleintritt gelten laut der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW auch ohne Durchführung eines Corona-Tests als getestete Personen und benötigen keinen Nachweis bei der Fahrt mit dem Bus.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Paderborn 

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