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Stadt Paderborn - Wer die Paderborner Stadtverwaltung besucht, muss einen 3-G-Nachweis vorlegen. Zudem gilt beim Besuch der Verwaltungsgebäude eine FFP-2-Maskenpflicht. Das teilt die Paderborner Stadtverwaltung mit.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die durchaus vorhandene Krankheitssituation beim Personal nicht noch weiter zu verschärfen und damit auch die gewohnten Serviceleistungen aufrechtzuerhalten, hat sich die Paderborner Stadtverwaltung entschlossen, diese Schutzmaßnahmen beizubehalten.
Um längere Wartezeiten und auch Menschenansammlungen zu vermeiden, setzt die Paderborner Stadtverwaltung nach wie vor auf Terminreservierungen. Diese können online über das digitale Serviceportal „mein DigiPort“ (https://mein-digiport.de) unter dem Stichwort „Terminvereinbarung“ oder telefonisch unter 05251/88-0 gebucht werden. Zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen können direkt über das System abgewickelt werden, wie eine Meldebescheinigung, eine Hundeanmeldung oder die Beantragung eines Parkausweises.
Pressemitteilung Stadt Paderborn