Stadt Paderborn - Nach dem Wegfall der Drei-G-Nachweispflicht (geimpft-genesen-getestet) gilt aus Gründen des Infektionsschutzes in der Paderborner Stadtverwaltung nach wie vor die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Wie die Paderborner Stadtverwaltung weiter mitteilt, sind davon Kindertageseinrichtungen und Schulen ausgenommen. Für die Verwaltungsgebäude besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen – in allen anderen Bereichen ist eine medizinische Maske für den Zutritt ausreichend.
Für Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse wird den Sitzungsteilnehmern aus Gründen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer FFP2-Maske empfohlen.
Besucherinnen und Besucher dieser Sitzungen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske tragen, ein Drei-G-Nachweis ist hier nicht mehr erforderlich. Personen mit Erkältungssymptomen wird empfohlen, der Sitzung fernzubleiben.
Pressemitteilung Stadt Paderborn