Bildunterschrift: Die Änderung der DIN 13164 sieht vor, dass zukünftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten mitgeführt werden müssen.
Immer wieder gibt es auch im Straßenverkehr neue Regeln, die eingeführt werden. Oft sind viele Autofahrer überrascht und wissen gar nicht, dass es Neuerungen gibt. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher sollten Autofahrer gut aufpassen und bald den Verbandskasten austauschen bzw. ergänzen, wenn diese neue Regelung in Kraft tritt.
Für das Jahr 2022 soll das Mitführen von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Maskenpflicht) im Verbandskasten eingeführt werden. Die geplante Änderung der DIN 13164, in der der Inhalt von Verbandskasten geregelt wird, sieht vor, dass zukünftig auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten mitgeführt werden müssen. Dies soll zum Schutz dienen. Noch steht nicht fest, zu wann diese Änderung tatsächlich eingeführt wird. Dass diese neue Regelung kommt, hingegen ist soweit klar. Schon im neuen Bußgeldkatalog können die Bußgelder entnommen werden, wenn der Verbandskasten keine zwei Mund-Nasen-Bedeckungen beinhaltet. Gemäß Bußgeldkatalog 2022 droht bei Fahren ohne vorschriftsgemäßen Verbandskasten ein Bußgeld von 5 Euro, sind Sie der Halter des Fahrzeugs und ordnen die Fahrt ohne vorschriftsgemäßen Verbandskasten an (oder lassen diese wissentlich zu), können 10 Euro Bußgeld fällig werden.
Quellen: https://www.bussgeldkatalog.org/neuer-bussgeldkatalog-2022/
https://autohub.de/ratgeber/neue-regeln-2022-fuer-autofahrer/
eigene Recherche.