28. März 2022 / News aus dem Kreis Paderborn

Grabschmuck behindert Mäharbeiten auf Paderborner Friedhöfen

Stadt bittet um Abräumen bis 5. April und um mehr Rücksicht auf dem Westfriedhof

Bildunterschrift: Laut Friedhofssatzung ist der Grabschmuck drei Monate nach der Bestattung abzuräumen. Ausgenommen davon sind lediglich Gegenstände, die auf der Grabplatte stehen. © Stadt Paderborn

Stadt Paderborn - Zu Beginn der Mähsaison ruft die Friedhofsverwaltung der Stadt Paderborn die Nutzungsberechtigten der Grabstätten im Friedgarten und von Baumgräbern dazu auf, den Grabschmuck zu entfernen, der sich nicht auf den Grabplatten befindet, da dieser Mäh- und Pflegearbeiten behindert. Zeit dafür ist bis Dienstag, 5. April. Laut Friedhofssatzung ist der Grabschmuck drei Monate nach der Bestattung abzuräumen. Ausgenommen davon sind lediglich Gegenstände, die auf der Grabplatte stehen.

Erforderliche Mäh- und Pflegearbeiten werden dem Friedhofspersonal immer wieder durch Grabschmuck wie Kerzen, Figuren und Blumenschalen erschwert oder sogar unmöglich gemacht, was Beschwerden über hoch wucherndes Gras und Wildkraut zur Folge hat. Den Mitarbeitenden der Friedhöfe ist es nicht möglich, den Schmuck bei jedem Mähen ab- und aufzubauen. Daher bittet die Friedhofsverwaltung, spätestens bis zum 5. April den Grabschmuck selbst abzuräumen. Der Grabschmuck, der sich danach noch neben der Grabplatte befindet, wird der Friedhofssatzung entsprechend entfernt und zunächst an einem zentralen Ort auf dem Friedhof gelagert, wo er von den Angehörigen abgeholt werden kann. Für Schäden oder Verlust kann allerdings keine Haftung übernommen werden.

Zudem bittet die Friedhofsverwaltung darum, die Holzkreuze zu entnehmen, die länger als ein Jahr auf der Grabstätte stehen. Ansonsten werden auch diese von den Friedhofsmitarbeitenden entfernt.

Mit der Änderung der Friedhofssatzung in 2020 wurde das Radfahren auf dem Westfriedhof erlaubt. Leider nehmen nicht alle Radfahrenden die erforderliche Rücksicht, die insbesondere auf einem Friedhof selbstverständlich sein sollte, sodass es immer wieder zu Beeinträchtigungen und teilweise sogar zu gefährlichen Situationen kommt. Auch Trauerzüge auf dem Weg zum Begräbnis werden immer wieder durch rücksichtslose Radfahrende gestört, die mit dem Rad mitten hindurch fahren.

Daher appelliert die Friedhofsverwaltung an alle Radfahrenden, im Schritttempo über den Friedhof zu fahren und auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Sollte sich keine Verhaltensänderung einstellen, muss das Radfahren auf dem Westfriedhof in Zukunft wieder untersagt werden.

Pressemitteilung Stadt Paderborn

 

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