22. Dezember 2021 / News aus dem Kreis Paderborn

Sonderregelung für Kinder während der Weihnachtsferien

Schüler*innen müssen bei Veranstaltungen zwischen 30. Dezember und 2.Januar Test vorweisen

 Schüler*innen gelten vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete oder immunisierte Personen und müssen daher beim Einlass einen aktuellen Test vorweisen.

Bildunterschrift: Schüler*innen gelten vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete oder immunisierte Personen und müssen daher beim Einlass einen aktuellen Test vorweisen.  © Stadt Paderborn

Stadt Paderborn - Für seine Veranstaltungen am Donnerstag, 30. Dezember, („Der Kaiser und die Nachtigall“) und am Sonntag, 2. Januar, (Neujahrskonzert) macht das Kulturamt auf die Sonderregelung für Kinder während der Weihnachtsferien aufmerksam: Schüler*innen gelten vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete oder immunisierte Personen und müssen daher beim Einlass einen aktuellen Test vorweisen. Ausschließlich Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Corona-Tests getesteten Personen gleichgestellt und von der Maskenpflicht freigestellt.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Paderborn

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