Ab April 2022 landesrechtlich anerkannt nach §45a SGB XI - mtl. zusätzlich bis zu 602,- Kostenerstattung (bis zu Gesamt 1503,- mtl.) durch Pflegekassen möglich (gegenüber anderen nicht anerkannten Unternehmen, Infos dazu in unserer aktuellen Broschüre) - Fordern sie kostenlos und unverbindlich Informationen an:
UNSER BETREUUNGSKONZEPT: ZUHAUSE WÜRDEVOLL ALTERN - Deutschlandweite Vermittlung
Das Linara-Versorgungskonzept ermöglicht deutschlandweit die häusliche Betreuung im eigenen Zuhause und nimmt den Angehörigen die Aufgaben ab, welche deren Kräfte übersteigen.
Wir vermitteln osteuropäische Betreuungspersonen für die sogenannte 24 Stunden Betreuung, die während ihres Einsatzes in häuslicher Gemeinschaft mit der hilfsbedürftigen Person leben.
So bleibt Ihnen mehr gemeinsame Zeit mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen für die Dinge, die wirklich Freude bereiten.
Aufgabenfeld der Betreuungspersonen
Die von Linara vermittelten Betreuerinnen und Betreuer übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und unterstützen nach Bedarf bei alltäglichen Aufgaben wie An- und Auskleiden, Körperpflege und der Nahrungsaufnahme.
Darüber hinaus leisten sie Gesellschaft, Begleiten bei Spaziergängen und nehmen gemeinsam Termine wahr und aktivieren die betreute Person durch gemeinsame Aktivitäten.
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflegerische Alltagshilfen (Grundpflege, z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität)
- Aktivierende und soziale Betreuung, auch bei Demenz (z. B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Biografiearbeit)
- Vereinbarung von und Begleitung zu Arzt- und anderen Terminen
Weitere Informationen über unsere Betreuungspersonen erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre.
Rufen Sie uns unverbindlich an: Bad Driburg 05253/97 43 77 oder WhatsApp/Mobil: 0171/9610661
https://www.linara.de/hubertus-holdgrewe
Linara Fragebogen zur Bedarfsanalyse - Kostenlos und unverbindlich Angebot einholen
Preisbeispiele - Leistungen und Tarife - Fördermöglichkeiten
Linara Betreuung zu Hause im Pflegenavigator der AOK
- Sämtliche bei Linara eingesetzten Fachberater und -beraterinnen sind nach den Vorgaben des
GKV-Spitzenverbandes und entsprechend den Anforderungen des § 45c SGB XI geschult;
- die Leistungen, die die Pflegekasse als Sachleistung zur Verfügung stellt, 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗱𝗲𝘂𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗵𝗼̈𝗵𝗲𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝗱𝗶𝗲 𝗮𝗹𝘀 𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲𝗴𝗲𝗹𝗱 𝗮𝘂𝘀𝗴𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗠𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹;
- die Pflegekassen erstatten Teile der Ihnen entstehenden Kosten im Rahmen der Sachleistungsumwandlung gem. § 45a Abs. 4 SGB XI als wären es 𝗦𝗮𝗰𝗵𝗹𝗲𝗶𝘀𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻. Dafür müssen Sie nur die Rechnung von Linara – Betreuung zu Hause bei der zuständigen Pflegekasse einreichen.
- Wir leisten auch für pflegende Angehörige 𝗻𝗼𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲 𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝘁𝘂̈𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 und entlasten Sie dadurch.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schicken Sie uns eine Nachricht!
Weitere Infos, die aktuelle Broschüre, Fragebogen zur Bedarfsanalyse, Möglichkeit zur kostenlosen und unverbindlichen Beratung und mehr finden sie hier:
Quelle/Grafik: Linara Betreuung zu Hause
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