Bildunterschrift: Keine 3G-Kontrolle beim PaderSprinter.
Stadt Paderborn - Wie der PaderSprinter mitteilte, durften seit dem 24. Novemer 2021 in Bussen nur noch Fahrgäste befördert werden, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Der § 28b Absatz 5 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, der diesen Beförderungsausschluss bundesweit geregelt hat, ist zum 20.03.2022 ersatzlos entfallen. Das bedeutet, dass der Status „getestet, geimpft oder genesen“ nicht weiter kontrolliert wird und Fahrgäste bei der Nutzung der Linienbusse keinen gültigen 3G-Nachweis mehr mit sich führen müssen.
Allerdings bleibt die Maskenpflicht nach wie vor bestehen. Wie bisher macht der PaderSprinter auch weiterhin konsequent von seinem Hausrecht Gebrauch und schließt alle Fahrgäste, die sich bei einer Kontrolle offenkundig der Maskenpflicht widersetzen, von der Beförderung aus und verweist sie an der nächsten Haltestelle des Busses.
Pressemitteilung Stadt Paderborn






















