15. August 2021 / Historisches Bad Driburg

Als Alfred Blumenberg verschleppt und ermordet wurde

Ein Beitrag zur Bad Driburger Stadtgeschichte

Als Alfred Blumenberg verschleppt und ermordet wurde

Foto 1: Alfred Blumenberg, der in Brandenburg ermordet wurde, Quelle: Stadtarchiv Bad Driburg, 

Foto 2: Das Anstaltsgebäude Brandenburg an der Havel (etwa 1925). Im Vordergrund die Anstaltsscheune, in der für die T4-Aktion eine Gaskammer eingerichtet wurde, Quelle: Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. 

Gestern jährte sich zum 81sten Mal die Deportation von Alfred Blumenberg nach Niedermarsberg in die dortige Provinzial-Heilanstalt. Damit hat es auch in Bad Driburg nachweislich einen Fall von NS-Euthanasie gegeben. Der 25-jährige Alfred, geboren am 15. Februar 1914, lebte bis dahin mit seinen Eltern Siegfried und Selma sowie mit seinem 18-jährigen Bruder Gustav als jüdische Familie in der Langen Straße 24. Sie waren in der Stadt fest verwurzelt. Im Jahr 1908 wurde dem Vater der elterliche Besitz mit Wohnhaus, Hintergebäude, Schlachthaus und Garten übertragen. Siegfried Blumenberg war als Metzger und Viehhändler tätig. Während des 1. Weltkrieges kamen die Tätigkeiten durch seine Kriegsteilnahme zum Erliegen. Danach verschlechterte sich die finanzielle Situation bis hin zu Zwangsmaßnahmen wegen Steuerschulden im Jahr 1933. Die Situation wurde durch die NS-Gewaltherrschaft gegenüber den Juden noch schlechter, so dass der Betrieb 1938 aufgegeben wurde und Vater Siegfried zunächst als Lagerarbeiter beschäftigt war. Mutter Selma verstarb früh im Alter von 55 Jahren am 22. Mai 1939.

Nach der Verschleppung am 14. August 1939 nach Marsberg wurde Alfred am 25. September 1940 weiter in die Heil- und Pflegeanstalt Gießen verlegt, kurz darauf per Sammeltransport mit dem Bus in die Anstalt Brandenburg an der Havel „überstellt“ und dort am 01. Oktober 1940 ermordet. An anderen Stellen wurde bislang Cholm (Polen) angenommen. Die Tötungsanstalt war eine von sechs solcher im Deutschen Reich. Die Ermordung folgte einem bestimmten Ablauf. Die Opfer wurden nach ihrer Ankunft zuerst in die Aufnahmebaracke geführt und dort mussten sie sich zunächst entkleiden. Alfred und die anderen Opfer wurden gewogen, gemessen, fotografiert und dann einem Arzt vorgeführt, aber nur um auffallende Kennzeichen oder Operationsnarben für die angebliche Todesursache zu vermerken. Anschließend wurden sie in die Anstaltsgaskammer gebracht, durch 20 Minuten lang einströmendes Kohlenmonoxid Gas getötet und im anstaltseigenen Krematorium verbrannt. Das extra eingerichtete Sonderstandesamt Brandenburg II hat jeweils eine Todesurkunde mit einer erfundenen Krankengeschichte für eine natürliche Todesursache ausgestellt. Die Sterbeurkunde sowie ein „Beileidsschreiben“ wird, wie damals üblich, dem Vater Siegfried per Post zugestellt worden sein.

Vater Siegried, mittlerweile 73 Jahre alt und Bruder Gustav (20 J.) wurden am 30. März 1942 mit weiteren jüdischen Mitbürgern in das Ghetto Warschau deportiert. Nach gesicherten Erkenntnissen haben sie den Holocaust nicht überlebt. Sie wurden höchstwahrscheinlich in das Vernichtungslager Treblinka deportiert und dort nach der Ankunft ermordet.

Hintergründe

Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden von 1933 bis 1945 etwa 216.000 Krankenmorde begangen, entweder aus Gründen der Eugenik, aus kriegswirtschaftlichen Gründen oder zur medizinischen Forschung. Betroffen waren sowohl Kinder als auch Erwachsene mit einer körperlichen, psychischen oder seelischen Behinderung bzw. Erkrankung. Betroffen waren demnach alle Bevölkerungsschichten. Die Herkunft spielte keine besondere Rolle. Nach der NS-Rassenlehre sollten „negative“ Erbanlagen der Deutschen Rasse verringert werden (Eugenik), zunächst durch Zwangsterilisation von „Erbkranken“ und „Alkoholikern“ auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1935 I, 773). 

Aktion Gnadentod (Aktion T4)

Alfred Blumenberg war Opfer einer organisierten Euthanasie-Aktion, auch als „Aktion Gnadentod“ bezeichnet. Ab August 1940 bis September 1941 wurden systematisch etwa 70.000 Menschen mit geistiger Behinderung ermordet, zunächst durch Überdosierungen von Medikamenten und nachher durch Vergasen. Die Tötungsaktion wird heutzutage als „Aktion T4“ nach der Büroadresse der Leitung der Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich benannt, die sich in der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte befand. Die planmäßige Ermordung erfolgte in Grafeneck (9.839 Getötete), Brandenburg (9.772), Hartheim (8.601), Sonnenstein (18.269), Bernburg (13.720) und Hadamar (10.072), in Klammern die Anzahl der Getöteten laut einer internen, der sogenannten Hartheimer Statistik. Die Aktion gelangte an die Öffentlichkeit und brachte offenen Protest von Eltern, Kirchenvertretern und Heimmitarbeitern hervor. Daraufhin erteilte Adolf Hitler am 24. August 1941 die mündliche Weisung an den zuständigen Reichsleiter Philipp Bouhler diese Aktion sofort einzustellen. Denn er befürchtete eine zu große öffentliche Aufregung in der Bevölkerung. Andere Tötungsmaßnahmen wie die Kinder-Euthanasie oder von Häftlingen liefen indessen weiter. Die T4-Aktion sowie alle anderen Euthanasiemaßnahmen versuchte man insgesamt nach außen hin zu verschleiern. 

Quellen und Literatur

Waldemar Becker, Schriftenreihe des Heimatvereins Bad Driburg, Heft 29, Geschichte der Driburger Juden, S. 67, 68
Arolsen Archiv, www. arolsen-archives.org, online-datenbank, Dokument Nr. 70393733
Yad Vashem, Online-Datenbank der Internationales Holocaust Gedenkstätte, Internet: www.yadvashem.org/de
Ernst Klee (Hrsg.): Dokumente zur „Euthanasie“. Fischer Taschenbuch Verlag Nr. 4327, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24327-0, S. 232.
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, https://www.brandenburg-euthanasie-sbg.de/geschichte/1940-t4-mordstaette-brandenburg/
Institut für Zeitgeschichte München-Berlin, Aufsatz von Peter Sander „Die Euthanasie-Akten im Bundesarchiv“, abgedruckt im Heft 3, Jahrgang 47 (1999)

Bad Driburg, 15. August 2021

Andreas Amstutz

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