26. März 2024 / News aus dem Hochstift

Stadt Paderborn erlässt Allgemeinverfügung gegen Treffen der Autotuning-Szene

Kontrollen durch Stadt und Polizei von Karfreitag bis Samstag

Stadt Paderborn - Die Stadt Paderborn erlässt von Karfreitag, 29. März, 0 Uhr, bis Samstag, 30. März, 6 Uhr, eine Allgemeinverfügung, die jegliche Treffen der Autotuning-Szene verbietet. In dieser Zeit sind im gesamten Stadtgebiet keine Zusammenkünfte, egal ob mit oder ohne Fahrvorführungen, erlaubt. Dies gilt sowohl auf öffentlichen als auch privaten Flächen. Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer*innen, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion individuelle Modifikationen aufweisen, die dem Zweck dienen, die Leistung, die Fahreigenschaften oder auch das optische beziehungsweise akustische Design zu verändern.

Rechtsgrundlage für die Verfügung am Karfreitag ist das Feiertagsgesetz NRW, das unter anderem das außerordentliche Schutzbedürfnis dieses Tages herausstellt. Wegen der besonderen Bedeutung für die Ausübung der christlichen Religionsausübung ist der Karfreitag der am stärksten geschützte Feiertag überhaupt, dessen ernster Charakter eine besondere Rücksichtnahme erfordert.

Vor 2017, als zum ersten Mal eine solche Allgemeinverfügung erlassen wurde, war der Karfreitag von mehreren tausend Teilnehmer*innen der Tuningszene genutzt worden, um sich in Paderborn zu treffen. Neben dem eigentlichen Treffen und der Zurschaustellung von individualisierten Fahrzeugen kam es immer wieder zu massiven Verkehrsstörungen durch Einzelne, die mit gefährlichen Fahrmanövern und extremen Ruhestörungen durch laute Motorengeräusche, quietschenden Reifen und mitunter stundenlangem Hin- und Herfahren im Stadtgebiet auffielen.

Hinzu kommt die gesteigerte Gefahr, dass Zuschauende oder unbeteiligte Dritte bei Unfällen schwer verletzt werden und die Treffen für illegale Rennen genutzt werden. Die Treffen mit der Bezeichnung „Car-Freitag“, für die in der Vergangenheit vor allem über die sozialen Medien geworben wurde, sind als Veranstaltung im eigentlichen Sinne zu sehen, auch wenn es keine verantwortlichen Veranstalter*innen oder Organisator*innen gibt.

Sollte sich die Tuningszene trotz des Verbots in Paderborn treffen, muss damit gerechnet werden, dass die Identität festgestellt, Platzverweise erteilt und Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten erstattet werden. Wenn den ausgesprochenen Platzverweisen nicht nachgekommen wird oder Fahrzeugführer*innen trotz entsprechender Ansprache der Ordnungshüter*innen wiederholt im Stadtgebiet angetroffen werden, wird das Fahrzeug sichergestellt. Bei der Nichtbeachtung der Absperrungen von Privatgelände können Strafverfahren gemäß § 123 StGB Hausfriedensbruch eingeleitet werden.

Die Erfahrungen aus dem Jahr 2023 zeigen eindeutig, dass durch den Erlass der Allgemeinverfügung und deren Kenntnis in der Tuning-Szene bereits im Vorfeld entsprechende Treffen im Gebiet der Stadt Paderborn unterbunden beziehungsweise die Anwesenheit von entsprechenden Fahrzeugen auf ein Minimum beschränkt werden konnten.

Die Allgemeinverfügung ist im Internet abrufbar unter https://amtsblatt.paderborn.de im Amtsblatt Nr. 4/2024 vom 08.03.2024.

Link zum Amtsblatt 

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