20. November 2020 / Polizeimeldungen

POL-HX: Mund-Nasenschutz am Steuer - Erlaubt oder Verstoß gegen die StVO?

Die Regelahndung laut Bußgeldkatalog beträgt 60,- EUR plus Bearbeitungsgebühren

Symbolfoto Polizei

Kreis Höxter (ots) - Einen Mund-Nasenschutz zu tragen, ist in der Öffentlichkeit
mittlerweile ein gewohntes Bild. Doch auch am Steuer von Kraftfahrzeugen wird
vermehrt beobachtet, dass ein solcher Mundschutz getragen wird. Die Polizei im
Kreis Höxter erreichen immer wieder Anfragen, ob dieses überhaupt erlaubt ist
oder einen Verstoß darstellt.

Der § 23 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass
Kraftfahrzeugführende ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken dürfen, dass
sie nicht mehr erkennbar sind. Bei der Benutzung eines Mund-Nasenschutzes ist
zwar die Nasen- und Mundpartie verdeckt, jedoch sind die Augen, die Stirn, die
Ohren, die Frisur sowie die Statur des Fahrzeugführers noch zu erkennen. Diese
Merkmale ermöglichen weiterhin eine Identitätsfeststellung.

"Wenn die Person zusätzlich zum Beispiel eine Sonnenbrille oder einen Hut tragen
würde, so kann dadurch die Identitätsfeststellung erschwert oder sogar
verhindert werden", erklärt Norbert Lammers, Leiter der Direktion Verkehr der
Kreispolizeibehörde Höxter. Wenn diese Absicht gegeben ist, dann würde ein
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erfüllt sein. Die Regelahndung laut
Bußgeldkatalog beträgt 60,- EUR plus Bearbeitungsgebühren.

Anders sieht es zum Beispiel bei Bus- und Taxifahrern aus. Hier geht es in der
Regel nicht um die Verhinderung ihrer Identitätsfeststellung, sondern um ihren
Gesundheitsschutz und den ihrer Fahrgäste. Zudem sind sie leicht anhand der
Fahrtenbücher und der betrieblichen Dokumentationen zu ermitteln. Ähnliches gilt
für Fahrlehrer bei der Ausbildung ihrer Fahrschüler. Auch sie sollen geeignete
Masken während der Fahrt tragen.

"Befinden sich die Fahrzeugführenden allein im Fahrzeug, macht es aus
medizinischer Sicht keinen Sinn, einen Mund-Nasenschutz zu tragen", betont
Norbert Lammers. Die Polizei im Kreis Höxter wird im Rahmen ihrer allgemeinen
Verkehrskontrollen auch darauf achten und die Situation im Einzelfall mit
Augenmaß bewerten.

Kreispolizeibehörde Höxter
Bismarckstraße 18
37671 Höxter
https://hoexter.polizei.nrw/
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Höxter, übermittelt durch news aktuell

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