18. Februar 2024 / Aktuell

Windpocken-Fälle im Kreis Höxter angestiegen

Impfung gegen Windpocken für Kinder empfohlen

BU 1: Windpocken gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. Trotz des extremen Juckreizes sollten sie nicht aufgekratzt werden. Foto: AOK/Colourbox/hfr.

BU 1: Windpocken gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. Trotz des extremen Juckreizes sollten sie nicht aufgekratzt werden. Foto: AOK/Colourbox/hfr.

BU 2: Windpocken-Fälle sind im Kreis Höxter im vergangenen Jahr wieder angestiegen. Foto: AOK/Colourbox/hfr.

Windpocken-Fälle sind im Kreis Höxter im vergangenen Jahr wieder angestiegen. Das teilte heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. So wurden 2023 insgesamt 28 Infektionsfälle gemeldet, im Jahr 2022 waren es sechs und in 2021 insgesamt sechs Fälle. Vor der Pandemie in 2019 wurden 28 Windpocken-Fälle registriert. „Die Corona-Pandemie hat das Infektionsgeschehen stark beeinflusst. Die Fallzahlen gingen aufgrund der Maßnahmen wie Lockdown, Schul- und KiTa-Schließungen sowie strenger Hygieneregeln rasant zurück. Mit der Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens und dem Wegfall der Maßnahmen hat sich die Situation dann wieder verändert mit der Folge steigender Fallzahlen, denn Auslöser für Windpocken ist das sogenannte Varizellen-Zoster-Virus, das durch Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen wird“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

 

Windpocken (Varizellen) gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. „Daher raten wir dazu, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lassen. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, soWehmhöner. Für die Grundimmunisierung im Kleinkindalter empfiehlt die STIKO zwei Impfstoffdosen im Alter von elf und 15 Monaten. Dabei sollte ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden. „Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema auseinandersetzen, um gestärkt im Sinne ihres Kindes zu handeln“, so Wehmhöner. Eine Impfung kann nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgte. 

Die Ansteckungsgefahr beginnt einen Tag, bevor der Hautausschlag auftritt, und endet, wenn die Bläschen austrocknen. Erst zehn Tage bis drei Wochen nach der Ansteckung äußert sich die Infektion in Form von Kopf-, Rücken- oder Gliederschmerzen und Fieber. Ein bis zwei Tage später treten linsengroße rote Flecken auf der Haut auf, die sich zunächst in stark juckende Knötchen, anschließend in Bläschen verwandeln. Die Bläschen sind mit einer wässrigen Flüssigkeit gefüllt, die in hohem Maße ansteckend ist. Innerhalb von ein bis zwei Wochen verkrusten sie und fallen ab.

 

Trotz des extremen Juckreizes sollten Windpocken nicht aufgekratzt werden. Dies kann nicht nur Narben hinterlassen. Durch das Kratzen können sich die Bläschen auch entzünden und es kann zu schweren Hautinfektionen kommen. Vom Arzt verordnete Salben oder Lotionen lindern den Juckreiz. Wie bei allen Virusinfektionen hilft Bettruhe bei der Genesung. Die Windpocken-Erreger verbleiben, wie alle Herpesviren, nach einer durchgemachten Windpockeninfektion im Körper. Sie ruhen sozusagen und können unter besonderen Umständen reaktiviert werden. Dann verursachen sie die sogenannte Gürtelrose (Zoster).

Einen Überblick über alle wichtigen Fakten zum Impfschutz und eine Hilfestellung bei der Entscheidung „Impfen ja oder nein“ sind abrufbar im Internet unter www.aok.de/nw Rubrik Leistungen & Services > Leistungen von A bis Z.

Quelle: Jörg Lewe - Spezialist Presse Serviceregion - AOK NordWest

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